Polizei-News Düsseldorf, 10.02.26: Bundespolizei erlässt Allgemeinverfügung zum Verbot gefährlicher Gegenstände während des Karnevals
Die Polizei berichtet über einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Lilli Förter
Erstellt von Team Datenjournalismus
10.02.2026 12.26
An den Hauptbahnhöfen Düsseldorf, Duisburg, Wuppertal, Oberhausen und Mönchengladbach finden in diesem Jahr Karnevalsumzüge oder verstärkte Reisebewegungen zu den entsprechenden Feierlichkeiten statt.
Diese führen erfahrungsgemäß zu Massenproblematiken und im Zusammenhang mit dem erhöhten Alkoholkonsum zu einer Mehrung von Körperverletzungsdelikten, die immer häufiger mit Waffen oder gefährlichen Gegenständen durchgeführt werden.
Diese Tatsache zeigt die zunehmende Intensität bei Gewaltdelikten. Der Erlass der Allgemeinverfügung (12. - 17.02.26) und die Kontrolle zum Einhalten des Mitführgebotes sollen helfen, die Entwicklung einzudämmen.
Die Bundespolizei möchte mit dieser Maßnahme für mehr Sicherheit und möglichst unbeschwerte Karnevalstage sorgen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeidirektion Sankt vom 10.02.2026 gegen 11:54 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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