Polizei-News Regensburg, 04.02.26: Zoll stoppt Mietwagen auf der A 93 und stellt Crystal Meth sicher
Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Oliver Berg
Erstellt von Team Datenjournalismus
04.02.2026 09.23
Eine Zöllnerin und ein Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) des Hauptzollamts Regensburg führten vor Kurzem auf der Rastanlage Pentling an der A 93 eine Kontrolle eines aus Tschechien kommenden Mietwagens durch. Dabei stellten die Beamten bei einem Rei-senden mehrere Gramm Crystal Meth sicher.
Der Mann befand sich gemeinsam mit weiteren Reisenden auf dem Weg von Tschechien zu seiner Arbeitsstelle nach Baden-Württemberg. Auf Nachfrage verneinte er zunächst, verbotene oder anmeldepflichtige Gegenstände mitzuführen.
Bei der anschließenden Kontrolle des Fahrzeugs fanden die Beamten in der Mittelkonsole ein Schraubglas mit einer kristallinen Substanz. Ein durchgeführter Drogenschnelltest reagierte positiv auf Methamphetamin (Crystal Meth). Zusätzlich wurde in einer Tasche eine Glaspfeife mit entsprechenden Anhaftungen aufgefunden.
Der 37-Jährige bekannte sich zu den Betäubungsmitteln. Nach eigenen Angaben befanden sich etwa vier bis fünf Gramm Crystal Meth in dem Schraubglas. Diese Menge entspricht - je nach Reinheitsgrad - rund 40 bis 100 Konsumeinheiten. Der geschätzte Straßenverkaufswert liegt bei ca. 400 bis 750 Euro.
Die Betäubungsmittel wurden sichergestellt. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in Verbindung mit Bannbruch eingeleitet. Nach Abschluss der Kontrolle wurde dem Beschuldigten die Weiterreise gestattet.
Der Leiter des Hauptzollamts Regensburg, René Matschke, betont die Bedeutung solcher Kontrollen: "Gerade auf internationalen Verkehrswegen stellen wir immer wieder fest, dass Betäubungsmittel über die Grenze gebracht werden. Unsere Kontrollen dienen dem Schutz der Allgemeinheit und zeigen, dass der Zoll auch abseits der Grenzübergänge wachsam ist."
Strafrahmen:
Der unerlaubte Besitz sowie die unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln können gemäß § 29 BtMG mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet werden. Die konkrete Strafzumessung ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen und obliegt letztendlich der Justiz.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Regensburg vom 04.02.2026 gegen 08:45 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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