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Polizei-News Gelsenkirchen, 30.01.26: Mehrere Straftaten im Hauptbahnhof Gelsenkirchen Bundespolizei stellt Tatverdächtigen

Die Polizei berichtet über einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / David Young

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Am 29. Januar hielt ein Mann die Einsatzkräfte im Gelsenkirchener Hauptbahnhof auf Trab. Nach Beleidigungen, Hausfriedensbruch und versuchter Körperverletzung leistete er Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Bundespolizisten begleiteten den Mann unter Zwang aus dem Bahnhof und setzten den Platzverweis durch.

Gegen 15:15 Uhr erreichte die Bundespolizei im Gelsenkirchener Hauptbahnhof telefonisch die Meldung über eine alkoholisierte und verbal aggressive Person in einem Geschäft. Eine Mitarbeiterin hatte den Mann bereits mehrfach aufgefordert, die Filiale zu verlassen, nachdem er sie beleidigt hatte. Diesem Ersuchen kam der türkische Staatsbürger nicht nach.Zeitgleich erschien ein weiterer Zeuge in den Diensträumen und machte ebenfalls Angaben zu einer stark alkoholisierten, aggressiven Person im Bahnhof. Die Personenbeschreibung passte zu dem bereits zuvor erwähnten Mann. Kurz darauf stellte die Streife den Türken sitzend und Alkohol konsumierend in einer Bäckerei im Bahnhof fest. Die Uniformierten machten den bereits polizeibekannten Mann auf sein bestehendes Hausverbot für den Hauptbahnhof aufmerksam und forderten ihn auf, den Bahnhof umgehend zu verlassen.Der 52-Jährige zeigte sich nach erfolgter Belehrung uneinsichtig und verblieb in der Filiale sitzen. Er beleidigte die Beamten und spuckte in ihre Richtung, sodass diese ihn an den Armen ergriffen, um ihn aus dem Bahnhof zu führen. Hiergegen leistete er Widerstand, versuchte, sich aus dem Griff zu lösen, und schlug in Richtung der Beamten. Die Uniformierten brachten den Beschuldigten zu Boden und fixierten ihn mit Handfesseln. Nachdem seine Identität in den Diensträumen zweifelsfrei feststand, beruhigte er sich und konnte die Wache nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen verlassen.

Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruchs, Beleidigung, Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ein.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeidirektion Sankt vom 30.01.2026 gegen 08:20 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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