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Polizei-News Karlsruhe, 22.12.25: Anklage gegen mutmaßlichen Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Die Polizei informiert über ein aktuelles Kapitalverbrechen (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Boris Roessler

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Die Bundesanwaltschaft hat am 10. Dezember 2025 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Koblenz Anklage gegen den

syrischen Staatsangehörigen Fahad A.

erhoben.

Der Angeschuldigte ist der Tötung, Folter und Freiheitsberaubung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 Abs. 1 Nrn. 1, 5 und 9 VStGB) hinreichend verdächtig. In diesem Zusammenhang ist er auch wegen Mordes (§ 211 Abs. 2 StGB) angeklagt.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Spätestens seit Ende April 2011 ging das syrische Regime unter dem damaligen Präsidenten Bashar Al Assad dazu über, regierungskritische Aktivitäten der Opposition flächendeckend mit brutaler Gewalt zu unterdrücken. Den syrischen Geheimdiensten kam dabei eine wesentliche Rolle zu. Das Ziel war es, die Protestbewegung mit Hilfe der Geheimdienste bereits zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu unterbinden und die Bevölkerung einzuschüchtern. Hierzu wurden überall im Land tatsächliche oder vermeintliche Oppositionelle ohne Rechtsgrundlage festgenommen, inhaftiert, gefoltert und auch getötet.

Fahad A. arbeitete zwischen Ende April 2011 und Mitte April 2012 als Wärter in dem vom syrischen Allgemeinen Geheimdienst betriebenen Gefängnis der Abteilung 251 (Al Khatib-Abteilung) in Damaskus. Er beteiligte sich dort an weit mehr als 100 Verhören, bei denen Gefangene körperlich schwer misshandelt wurden, etwa durch Stromstöße oder Schläge mit Kabeln. Auf Anweisung seiner Vorgesetzten drangsalierte der Angeschuldigte Inhaftierte auch nachts, indem er sie beispielsweise an der Decke aufhängte, mit kaltem Wasser übergoss oder sie zwang, in unbequemen Positionen zu verharren. Infolge solcher Misshandlungen sowie der katastrophalen Haftbedingungen kamen mindestens 70 Gefangene ums Leben.

Der Angeschuldigte wurde am 27. Mai 2025 festgenommen und befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilungen Nrn. 33 und 34 vom 27. Mai 2024).

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Der Generalbundesanwalt vom 22.12.2025 gegen 11:10 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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