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Polizeifahndung Hamburg, 19.12.25: Feuerwerkskörper durch den Hamburger Zoll sichergestellt//Zoll warnt vor gefährlichem Feuerwerk aus dem Ausland

Die Polizei infomiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Dominik Totaro

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Rund 6000 Stück Pyrotechnik mit einer Nettoexplosivmasse von ca. 15 kg wurden seit Ende Oktober durch die Kontrolleinheiten des Hauptzollamtes Hamburg aus dem Postverkehr sichergestellt. Hierbei handelte es sich um Feuerwerkskörper aus Polen, die an Privatpersonen verschickt wurden.Doch Vorsicht: Einige Produkte, die in benachbarten Ländern oder online angeboten werden, entsprechen nicht den deutschen Sicherheitsstandards.

"Die sichergestellten Feuerwerkskörper besitzen häufig nicht die erforderliche CE-Kennzeichnung oder sind erlaubnispflichtig", berichtet Pressesprecherin Sandra Preising vom Hauptzollamt Hamburg. "Somit lag hier jeweils ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor."

Feuerwerk aus dem Ausland erfüllt oft nicht die gesetzlichen Bestimmungen. Solche Feuerwerkskörper können beim Zünden unberechenbare und schwere Folgen haben. Daher wird derartige Pyrotechnik bei Kontrollen durch den Zoll konsequent sichergestellt und wer versucht, nicht zugelassene oder illegale Feuerwerkskörper nach Deutschland zu bringen, macht sich strafbar.

"Nur mit dem Kauf von zugelassener Pyrotechnik schützt man sich und andere vor gefährlichen Unfällen. Vorsicht verhindert Verletzungen. Im schlimmsten Fall kann es zu Verbrennungen, Verätzungen oder dem Verlust von Gliedmaßen und dem Augenlicht kommen'', betont die Pressesprecherin. Deshalb ist es wichtig, beim Kauf genau hinzuschauen und sich vorab zu informieren."

Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Hamburg im Auftrag der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft.

Zusatzinformationen:

Für bestimmte Kategorien und Arten von Pyrotechnik ist außerdem eine Erlaubnis der zuständigen Behörde erforderlich. Die Überwachung der Einhaltung der sprengstoffrechtlichen Vorschriften obliegt in Deutschland den für das Sprengstoffrecht zuständigen Behörden der Bundesländer sowie der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Der Zoll unterstützt diese Behörden bei der Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen zu explosionsgefährlichen Stoffen.

Weitere Informationen zu den Bestimmungen und der konkreten Kategorisierung von Feuerwerk finden Sie auf der Internetseite der BAM und unter zoll.de:

https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-innerhalb-der-EU/Einschraenkungen/Feuerwerkskoerper/feuerwerkskoerper_node.html#vt-sprg-2

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Hamburg vom 19.12.2025 gegen 08:00 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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