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Polizei-News Pomellen, 08.12.25: Wieder mehrere Festnahmen am Wochenende in Pomellen

Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Daniel Vogl

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Bundespolizisten kontrollierten einen 34- jährigen Georgier. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung zur Festnahme aufgrund eines Haftbefehls zur Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Wuppertal wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.Der Mann hat noch eine Restfreiheitsstrafe von 597 Tagen von ursprünglich 4 Jahren (nach Abschiebung des Verurteilten aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland) zu verbüßen. Er wurde in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz eingeliefert.Nach der Haftentlassung soll die Zurückweisung in die Republik Polen vollzogen werden.

Ein 56- jähriger Deutscher wurde an gleicher Stelle angehalten und kontrolliert.Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung zur Festnahme zur Strafvollstreckung wegen Vereitelung der Zwangsvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Berlin.Der Mann zahlte die geforderte Geldstrafe in Höhe von 1600,00 Euro sowie 143,00 Euro Verfahrenskosten und konnte damit eine 40- tägige Freiheitsstrafe abwenden.

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hatte einen 41- jähriger Polenzur Festnahme / Strafvollstreckung wegen Trunkenheit im Verkehr ausgeschrieben. Der Mann zahlte die geforderte Geldstrafe in Höhe von 2700,00 Euro sowie 279,89 Euro Verfahrenskosten. Ersatzweise hätten 15 Tage Haft vollstreckt werden müssen.

Weniger Glück hatte ein 55- jähriger Pole. Er wurde wegen sexueller Belästigung durch die Staatsanwaltschaft Memmingen gesucht.Da er die geforderte Geldstrafe in Höhe von 2000,00 Euro sowie 81,00 Euro Verfahrenskosten nicht zahlen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz eingeliefert. Er hat er jetzt eine 80- tägige Freiheitsstrafe abzusitzen.

Heute, kurz nach Mitternacht, wurde ein 49- jähriger Pole angehalten und kontrolliert.Die Staatsanwaltschaft Stralsund suchte den Mann wegen fahrlässiger Körperverletzung.Er hatte eine Geldstrafe in Höhe von 360,00 Euro, eine Restgeldstrafe in Höhe von 10,00 Euro und Kosten in Höhe von 81,00 Euro zu entrichten. Ersatzweise waren 6 Tage Haft festgelegt. Der Mann zahlte die geforderten Geldbeträge und konnte seine Reise fortsetzen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeiinspektion Pasewalk vom 08.12.2025 gegen 07:17 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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