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Polizei-News Görlitz, 12.11.25: Nach der Festnahme Haftbefehle gelöscht

Die Polizei berichtet über einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Bernd Wüstneck

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Nach der Festnahme von zwei polnischen Staatsangehörigen (46, 42) sind diese am gleichen Tag wieder entlassen worden.

Bei der Überprüfung des 46-Jährigen hatte die Bundespolizei einen von der Staatsanwaltschaft München I ausgestellten Vollstreckungshaftbefehl bemerkt. Die zugrunde liegende Strafe, die vom Amtsgericht München wegen Diebstahls angeordnet worden war, hatte der Mann bislang nicht bezahlt. Die fälligen 900,00 Euro sowie die angefallenen Verfahrenskosten i. H.v. 81,00 Euro beglich er nun gestern, um weiterreisen zu können.

Der später ergriffene 42-Jährige musste schließlich tiefer ins Portemonnaie greifen. Nachdem er vom Amtsgericht Augsburg wegen Körperverletzung zur Zahlung von 2.700,00 Euro verurteilt wurde, blieb er untätig. Das führte dazu, dass die Staatsanwaltschaft Augsburg einen Haftbefehl erließ. Mit diesem Haftbefehl konfrontiert blieb dem Verurteilten die Wahl zwischen der Bezahlung und dem Gefängnis. Er entschied sich dazu, den vierstelligen Betrag an Ort und Stelle zu überweisen.

Die betreffenden Haftbefehle wurden inzwischen gelöscht.

Die Festnahmen ereigneten sich am gestrigen Dienstagnachmittag innerhalb weniger Stunden im Zuge der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen. Festnahmeort war in beiden Fällen der Autobahnrastplatz An der Neiße.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf vom 12.11.2025 gegen 10:22 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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