Polizei-News Hamburg, 28.10.25: Bundespolizei verlängert Mitführverbot für gefährliche Werkzeuge, Schusswaffen, Hieb- und Stichwaffen
Die Polizei berichtet über einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Andreas Arnold
Erstellt von Team Datenjournalismus
28.10.2025 11.11
Die Bundespolizeidirektion Hannover verlängert die Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art in den Bahnhöfen Hamburg Hauptbahnhof, Hamburg-Altona, Hamburg-Harburg, Hamburg-Bergedorf und Hamburg-Dammtor.
Die Allgemeinverfügung wird bis zum 30. November 2025 verlängert.
Ausnahmen sind der Ziffer 3.2 der Allgemeinverfügung zu entnehmen. Die Einhaltung der Ordnungsverfügung wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht. Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote können einen Platzverweis, ein Bahnhofsverbot (Hausverbot) oder auch einen Beförderungsausschluss nach sich ziehen. Unabhängig von einem möglichen Straf-/ Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz (WaffG) ist auch ein Zwangsgeld bei uneinsichtigen Personen möglich.Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst die gesamten Gebäudeteile der Bahnhöfe Hamburg Hauptbahnhof (ausschließlich Mönckebergtunnel), Hamburg-Altona, Hamburg-Harburg, Hamburg-Bergedorf und Hamburg-Dammtor.
Die Allgemeinverfügung ist auf den nachfolgenden Zeitraum begrenzt:Samstag, 1. November 2025, 00:00 Uhr bis Sonntag, 30. November 2025, 24:00 Uhr
Hintergrund dieser Allgemeinverfügung ist, dass Körperverletzungsdelikte mittels Waffen und anderer gefährlicher Werkzeuge, insbesondere Messer, aber auch das bloße Mitführen, deutlich in der bundespolizeilichen Lage wahrnehmbar sind und damit die Sicherheit von Bahnreisenden sowie der Bevölkerung beeinflussen.
Ergänzend informiert die Bundespolizeidirektion Hannover:
- Das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit unterliegt waffenrechtlichen Bestimmungen und ist gegebenenfalls verboten bzw. bedarf einer behördlichen Erlaubnis (z. B. Verbot des Führens von Einhandmessern, Kleiner Waffenschein für Schreckschuss-, Reiz-, und Signalwaffen).
- Waffen, auch die zur Selbstverteidigung gedacht sind, bieten trügerische Sicherheit. Sie können die eigene Risikobereitschaft erhöhen, zur Gewalteskalation beitragen und zu einer Schadensvergrößerung führen.
- Waffenträger vernachlässigen in der Regel deeskalierende Techniken und Kommunikationsstrategien, die zu einer Beruhigung der Situation beitragen können.
- Waffen erschweren Helfern und der Polizei zu erkennen, wer Täter und wer Opfer ist.
- Die Waffe kann im ungünstigsten Fall abgenommen und gegen den Träger selbst eingesetzt werden.
- Der Einsatz von Waffen führt schnell zu lebensbedrohlichen Verletzungen und kann erhebliche strafrechtliche und finanzielle Folgen haben.
Eine Möglichkeit, um in Gefahrensituationen auf sich aufmerksam zu machen, bietet beispielsweise ein sogenannter Schrillalarm (oder Taschenalarm), insbesondere dann, wenn sich noch weitere Personen im Umfeld aufhalten. Denn mit dem Auslösen des Alarms erklingt ein lauter schriller Ton, welcher Umstehende auf das Geschehen aufmerksam macht. Ziel ist, dass Täter angesichts mög-licher Zeugen von der Tat ablassen. Nützliche Tipps zu verschiedenen Themen finden sich auch im Internet ( https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/ ).
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeidirektion Hannover vom 28.10.2025 gegen 10:30 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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