Lokales

Polizei-News Düsseldorf, 14.07.25: Heerdt - Schwerer Verkehrsunfall mit E-Scooter, Mann und Frau verletzt, Verdacht auf Trunkenheitsfahrt

Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Christian Charisius

  • Artikel teilen:

Unfallzeit: Montag, 14. Juli 2025 01:15 Uhr

Schwer verletzt musste eine Frau in der Nacht in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Vorausgegangen war ein Sturz mit einem E-Scooter.

Sie standen zu zweit auf einem E-Scooter, der Fahrer hatte mutmaßlich Alkohol konsumiert. Zwei Dinge, die so definitiv nicht sein sollten.

Um 01:15 Uhr fuhren ein 31-jähriger Mann und eine 23 Jahre alte Frau zu zweit auf einem E-Scooter den Fahrradweg der Krefelder Straße entlang, als der 31-Jährige unvermittelt die Kontrolle über den Scooter verlor.

Bei dem Sturz zog sich der Fahrer leichte Verletzungen zu, seine 23 Jahre alte Mitfahrerin wurde jedoch schwer verletzt.

Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von knapp über einem Promille.

Die 23-Jährige wurde in ein Krankenhaus eingeliefert, der 21-Jährige kam zur Entnahme von Blutproben mit auf die Polizeiwache.

Die Polizei appelliert nochmals dringend an die Bürgerinnen und Bürger, dass ein E-Scooter lediglich alleine genutzt werden darf. Die Beförderung mehrerer Personen ist unzulässig. Auch sollte man sich beim Thema Alkohol nicht überschätzen, denn: Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer.

-Wer mit 0,5 - 1,09 Promille ein Kraftfahrzeug führt und dabei

keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine

Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid. Das heißt in

aller Regel: 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg.

Nach Ablauf des Fahrverbotes wird der Führerschein zurückgegeben.

-Eine Straftat liegt immer dann vor, wenn der Kraftfahrzeugführer

trotz einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und mehr fährt.

Auf Ausfallerscheinungen kommt es dabei nicht an.

-Aber auch bei geringeren Promillewerten ab etwa 0,3 Promille

liegt nicht mehr nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat

vor, wenn alkoholtypische Ausfallerscheinungen (Schlangenlinienfahrt,

alkoholtypischer Unfall) festgestellt wurden. In diesen Fällen droht

eine Geldstrafe, bei Wiederholungstätern sogar eine Freiheitsstrafe.

Die Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate entzogen. Wird

aufgrund des Alkohols ein Unfall verursacht sind es mindestens 12

Monate.

-Ein absolutes Alkoholverbot besteht für Fahranfänger und junge

Fahrer. Wer in der Probezeit oder unter 21 Jahre alt ist und unter

der Wirkung von Alkohol fährt, muss 250 Euro Geldbuße zahlen und

erhält einen Punkt in Flensburg. Zudem wird ein Aufbauseminar

verhängt und die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert.

Erfahren Sie mehr über die aktuellen Geschehnisse in Ihrer Region, einschließlich Wettervorhersagen, Warnmeldungen und vielem mehr, auf unserer Regio-News-Seite für Düsseldorf.

Bleiben Sie außerdem mit unserem Polizeiticker immer und überall auf dem Laufenden!

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizei Düsseldorf vom 14.07.2025 gegen 11:48 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

Folgen Sie News.de schon bei WhatsApp, Facebook, Twitter, Pinterest und YouTube? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos und den direkten Draht zur Redaktion.

/news.de

Themen

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.