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Polizei-News München, 08.07.25: Unerlaubte Einreisen in Bayern / Feststellungen der Bundespolizeidirektion München

Aktuelle Polizeimeldung: Unerlaubte Einreise und unerlaubter Aufenthalt Bild: Adobe Stock / forkART Photography

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München - Die für die grenzpolizeilichen Aufgaben im Freistaat Bayern zuständige Bundespolizeidirektion München hat die folgenden Feststellungen getroffen:

I. Unerlaubte Einreisen an Land- und Luftgrenzen

Die monatlichen Zahlen von Januar 2021 bis Juni 2025 zu den unerlaubt eingereisten Personen sind in der Tabelle in der Anlage.

Im Jahr 2024 wurden von der BPOLD München in Bayern 9.817 Personen unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben (Luft- und Landweg)

II. Art der Feststellungen seit den vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen - nur an Landgrenzen

Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch.

Folgende Feststellungen haben die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei in Bayern dabei zwischen dem 16. September 2024 und dem 30. Juni 2025 (einschließlich) getroffen:

  • 10.651 unerlaubte Einreisen (davon AUT: 8.097 / davon CZE:

    2.229)

  • 6.166 (davon AUT: 5.621 / davon CZE: 545 ) Personen wurden

    unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen

    Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben,

  • 400 (davon AUT: 344 / davon CZE: 44 Personen) besaßen eine

    Wiedereinreisesperre für Deutschland und wurden daher an der

    Einreise gehindert,

  • 520 (davon AUT: 471 / davon CZE: 40) Schleuser wurden vorläufig

    festgenommen,

  • als Beifang konnten 1.960 (davon AUT: 1.577 / davon CZE: 383)

    offene Haftbefehle vollstreckt sowie

  • 115 (davon AUT: 93 / davon CZE: 22) Personen aus dem links-,

    rechts- und ausländerextremistischen oder dem islamistischen

    Spektrum festgestellt werden.

III. Art der Feststellungen seit 8. Mai 2025 nur an Landgrenzen im Zeitraum bis 30. Juni 2025 (einschließlich)

Unerlaubte Einreisen: 1.985

davon AUT: 1.382

davon CZE: 571

Zurückweisungen/Zurückschiebungen: 1.237

davon AUT: 1.089

davon CZE: 148

Davon § 18 (2) AsylG: 38

davon AUT: 38

davon CZE: 0

Vulnerable Gruppen: 11

davon AUT: 10

davon CZE: 1

Wiedereinreisesperren: 80

davon AUT: 61

davon CZE: 18

Schleuser: 100

davon AUT: 92

davon CZE: 7

Haftbefehle: 440

davon AUT: 351

davon CZE: 89

PMK-Treffer: 23

davon AUT: 20

davon CZE: 3

Hintergrund: Die Kontrollen betreffen seit 16. September 2024 auch die Landgrenzen zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark. An den übrigen Landgrenzen (Polen, Tschechien, Österreich und Schweiz) fanden die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen bereits zuvor statt. Die Grenzkontrollen sind zum Schutz der inneren Sicherheit und zur Reduzierung irregulärer Sekundärmigration notwendig.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeidirektion München vom 08.07.2025 gegen 08:43 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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