für Karlsruhe, 17.06.2025: Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat "
Die Polizei informiert über ein aktuelles Delikt (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Paul Zinken
Erstellt von Team Datenjournalismus
17.06.2025 15.42
Die Bundesanwaltschaft hat heute (17. Juni 2025) auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 2. Juni 2025
den irakischen Staatsangehörigen Azhar K.
in Halle (Saale) durch Beamte des Bundeskriminalamts und Spezialkräfte des Landes Sachsen-Anhalt festnehmen lassen.
Der Beschuldigte ist der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) dringend verdächtig.
In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Azhar K. schloss sich spätestens im Mai 2014 im Irak der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" an. Bis November 2016 kämpfte er in verschiedenen militärischen Einheiten der Organisation.
Der Beschuldigte wurde heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Der Generalbundesanwalt vom 17.06.2025 gegen 15:02 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de