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Recht auf Abkühlung: BGH-Urteil erleichtert Einbau von Klimaanlagen für Eigentümer

Eine Klimaanlage ist in Zeiten von extremer Hitze für viele nicht mehr nur Komfort, sondern eine Notwendigkeit. Bild: picture alliance/dpa | Marijan Murat

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  • Der Bundesgerichtshof hat ein wegweisendes Urteil zu Klimaanlagen bekannt gegeben
  • Grundlage war ein Rechtsstreit zwischen Wohnungseigentümern in Berlin
  • Das Gericht entschied zugunsten der Eigentümer, die eine Klimaanlage einbauen wollen

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Die Hitze steht in der Wohnung. Bei über 30 Grad Außentemperatur bleiben auch die eigenen vier Wände nicht ewig kühl. Wie für viele andere auch stellte sich für die Eigentümer einer Wohnung in Berlin die Frage, ob es nun an der Zeit für eine Klimaanlage ist. Sie planten dabei konkret, auf ihrem Balkon ein sogenanntes Klima-Splitgerät einbauen zu lassen. Dass das Vorhaben auf einen Rechtsstreit hinauslaufen würde, der bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) gehen würde, damit rechnete anfangs sicherlich niemand.

Und doch kam es so: Da ihnen der Einbau des Geräts bei einer Eigentümerversammlung untersagt wurde, klagten die Betroffenen kurzerhand. Mit dem heute bekannt gewordenen Urteil der Richterinnen und Richter des BGH gibt es nun einen Präzedenzfall, der auch anderen Eigentümern helfen könnte. Dabei geht es nicht nur um ein Gerät an einer Balkonwand, sondern auch um Schlaf, Gesundheit und Wohnqualität.

Vom Balkon vors Gericht: Der Berliner Streit um Klimaanlagen

Das Landgericht Berlin II entschied zunächst zugunsten der Kläger. Der Einbau des Klima-Splitgeräts habe für die anderen Eigentümer keine Beeinträchtigung zur Folge, die über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehe, so die Richterinnen und Richter im Juli 2025. Daher bestünde für die Kläger ein Anspruch auf den Einbau einer Klimaanlage.

Allerdings legte die Wohneigentümergemeinschaft gegen die Berliner Entscheidung Revision ein. Als Begründung ihrer Entscheidung nennt sie einerseits die allgemein bekannten Auswirkungen des Betriebs von Klimaanlagen – dazu zählen etwa Lärmbelästigung, Kondenswasser und Abluftwärme. Andererseits befürchtet die Gemeinschaft eine Minderung des Miet- oder Verkaufswerts der benachbarten Wohnungen.

Nun steht fest: Laut BGH seien die aufgrund der Klimaanlagen auftretenden Geräusche in der Regel kein Grund, den Einbau nicht zu gestatten. Damit dürfen Eigentümer nun selbst über den Einbau entscheiden. Das heißt allerdings noch nicht, dass auch der Betrieb folgenlos bleibt - konkrete Störungen durch den Betrieb der Anlage bleiben relevant. Die Nachbarn sind somit nicht völlig rechtlos, wenn es doch zu einem störend hohen Lärmpegel kommt.

Bei Klima-Splitgeräten handelt es sich um Systeme, die aus zwei Komponenten bestehen: Zum einen eine Inneneinheit, durch welche die Raumluft abgekühlt wird, zum anderen eine Außeneinheit, welche die Wärme nach außen abgibt. Dabei wird die Außeneinheit an der Außenwand des Gebäudes fest montiert, wofür eine Durchbohrung der jeweiligen Wand nötig ist.

Schutz vor Hitze wird immer relevanter

Lange Zeit galten Klimaanlagen als Luxus – doch gerade mit zunehmend intensiverer Hitzebelastung, besonders in Stadtwohnungen, werden sie zur dringend nötigen Anpassungsmaßnahme. Dabei geht es nicht einfach nur um angenehme Kühle, sondern um Schlaf, Gesundheit und Arbeitsfähigkeit. Niels Wollschläger, UFZ-Stadtklimatologe, erklärt den städtischen Hintergrund gegenüber News.de so: "Ein hoher Versiegelungsgrad durch Asphalt und Beton sowie eine dichte Bebauung führen dazu, dass die Oberflächen tagsüber viel Wärme aufnehmen und speichern. Diese Wärme wird nachts nur langsam wieder abgegeben."

Wer in einer besonders stark betroffenen Gegend lebt, erlebt Hitze längst nicht mehr nur als abstraktes Klimathema, sondern als tägliche Belastung mit realen Folgen. Aufgrund der langsamen Entwicklung von Hitzeschutzmaßnahmen in Städten sehen sich zunehmend auch Eigentümer in der Verantwortung, für adäquaten Schutz zu sorgen. Entsprechend ist es kaum verwunderlich, dass mehr und mehr Eigentümer den Einbau einer Klimaanlage anstreben.

Was spricht für den Einbau, was dagegen?

Aus der Perspektive der Antragsteller leuchtet das Vorhaben ein: Die eigene Wohnung wird im Sommer extrem aufgeheizt – somit müssen Lösungen zur Abkühlung gefunden werden. Mobile Klimageräte sind dabei oftmals weniger effizient oder praktisch als Split-Geräte, die fest verbaut werden - häufig lassen sie warme Außenluft nachströmen, die Abluftschläuche geben Wärme ab und die Kühlleistung ist schlichtweg physikalisch begrenzt. Die Entscheidung zugunsten einer fest verbauten Einheit fällt daher leicht.

Doch die Sorgen der Nachbarn sind trotz BGH-Urteil nicht ganz unberechtigt: Der Geräuschpegel der Abluftgeräte kann je nach Alter und Zustand bis zu 60 Dezibel (dB) erreichen- in etwa so laut wie eine normale Sprechlautstärke. Das ist tagsüber aushaltbar, kann allerdings nachts zu Problemen beim Einschlafen führen. Zum Vergleich: Laut Studien kann schon nächtlicher Fluglärm ab einem Pegel von 48 dB zu Aufwachreaktionen führen. Zudem kann die warme Abluft zu einer Erwärmung der Umgebungstemperatur führen – ebenfalls nicht ideal als Nachbar, dessen Balkon direkt daneben liegt.

Urteil gibt nicht automatisch Klimaanlagen für alle frei

Formal hat der BGH nun erstmal in einem Einzelfall über den Einbau einer Klimaanlage entschieden. Das Urteil bedeutet zunächst noch kein schrankenloses Recht auf jedes Klimagerät an jeder Fassade. Aber dafür zeigt der Streit etwas Größeres: Wenn Wohnungen im Sommer kaum noch abkühlen, wird Hitzeschutz zur Gemeinschaftsfrage – und öffnet Raum für neue Fragen. Darf ich Maßnahmen treffen, die andere belasten – gerade dann, wenn sie maßgeblich zum Schutz meiner eigenen Gesundheit beitragen?

Die Klimakrise macht sich so nicht nur in Wetterkarten, Diskussionen im Bundestag oder Stadtplanungsdebatten bemerkbar, sondern kommt auch in Schlafzimmern, Innenhöfen, Balkonen und Beschlussvorlagen an.

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/bua/news.de/dpa

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