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Mette-Marits Sohn: Marius Borg Høiby darf mit elektronischer Fußfessel nach Hause

Mette-Marits Sohn: Neue Wende im Fall Marius Borg Høiby Bild: picture alliance/dpa/NTB Scanpix/AP | Heiko Junge

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  • Gericht ordnet für Marius Borg Høiby Hausarrest mit elektronischer Fußfessel an
  • Die Staatsanwaltschaft legte gegen die Entscheidung bereits Beschwerde ein
  • Das Urteil gegen den Sohn von Mette-Marit ist noch nicht rechtskräftig

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Im Fall von Marius Borg Høiby gibt es eine neue Entwicklung. Der Sohn der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit ist wegen Vergewaltigung zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Nun ist auch die Entscheidung über seine weitere Unterbringung gefallen. Der älteste Sohn der norwegischen Kronprinzessin muss zwar weiterhin in Untersuchungshaft bleiben, darf diese jedoch künftig im Hausarrest mit einer elektronischen Fußfessel verbringen.

Gericht erlaubt Hausarrest von Marius Borg Høiby unter elektronischer Überwachung

Das Bezirksgericht in Oslo hat entschieden, dass der 29-Jährige die kommenden vier Wochen nicht länger im Gefängnis verbringen muss. Erst kürzlich war noch berichtet worden, dass er in ein Hochsicherheitsgefängnis verlegt worden sei. Stattdessen wird er nun in seinem Zuhause in Skaugum unter elektronischer Überwachung festgehalten. Darüber berichteten unter anderem der norwegische Sender NRK und die Zeitung "Dagbladet". Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verlängerung der Untersuchungshaft im Gefängnis beantragt und gegen die Entscheidung des Gerichts bereits Beschwerde eingelegt.

Anwalt begrüßt die Entscheidung für Marius Borg Høiby

Høibys Verteidiger Petar Sekulic zeigte sich zufrieden mit dem Beschluss. Sein Mandant könne mit dieser Lösung zunächst leben. "Das ist eine Option, mit der er in den nächsten Wochen leben kann, und dann werden wir sehen, was danach passiert", erklärte der Anwalt.

Schwere Vorwürfe gegen den Sohn von Mette-Marit

Marius Borg Høiby war im Juni zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da er Berufung eingelegt hat. Nach norwegischem Recht wurde er unter anderem wegen zweier Vergewaltigungen sowie wegen Gewalt gegen eine frühere Freundin schuldig gesprochen. Zudem soll er mehrfach gegen ein bestehendes Kontaktverbot verstoßen haben. Die Ermittler begründeten den Antrag auf weitere Untersuchungshaft unter anderem mit der Gefahr möglicher weiterer Straftaten.

Sorge um Mette-Marit spielte ebenfalls eine Rolle

Seit Beginn des Prozesses im Februar befand sich Høiby in Untersuchungshaft. Mehrfach hatte er vergeblich versucht, entlassen zu werden. Dabei verwies er unter anderem auf den Gesundheitszustand seiner Mutter Mette-Marit, die sich vor Kurzem einer Lungentransplantation unterziehen musste. Ob Høiby bis zu einem möglichen Berufungsverfahren im kommenden Jahr im Hausarrest bleibt oder erneut in Untersuchungshaft kommt, ist derzeit noch offen.

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/bua/news.de/dpa

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