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Kostenloser Pflege-Rechner zeigt: Heimplätze bald unbezahlbar? Das bedeutet die Pflege-Reform für Sie

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant mit der Pflegereform breite Kürzungen. Bild: picture alliance/dpa | Elisa Schu

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  • Die schwarz-rote Koalition plant eine Pflegereform, um Löcher in der Pflegekasse zu schließen
  • Das Bundesgesundheitsministerium unter Nina Warken (CDU) stellte nun konkrete Vorschläge vor
  • Ein Großteil der Änderungen würde zulasten von Pflegebedürftigen und Angehörigen gehen

Mehr Infos rund um Themen wie Pflege und Rente finden Sie am Ende dieses Beitrags.

Wer sich für die Pflege in einem Heim entscheidet, der muss mit einem monatlichen Eigenanteil von durchschnittlich 3.364 Euro im Monat rechnen - keine geringe Summe, wenn man bedenkt, dass die reale Durchschnittsrente in Deutschland nicht einmal die Hälfte dieser Summe deckt. Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zufolge arbeitet die Koalition nun an einer Pflege-Reform. Aus den bekannten Details zu den Reformplänen geht hervor: Die Maßnahmen entlasten zwar die Pflegekassen, verschieben die Kosten allerdings auf Pflegebedürftige und Angehörige.

Welche Änderungen plant die Koalition für die Pflegereform?

Ziel der Pflegereform von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) ist die finanzielle Stabilisierung der Pflegekassen und die Abwendung drohender Defizite. Für 2027 wird ein Defizit von 7,6 Milliarden Euro erwartet. Einschließlich eines Risikopuffers geht es um einen Finanzbedarf von insgesamt 11,2 Milliarden Euro. Allgemeine Beitragserhöhungen sollen gleichzeitig vermieden werden. Die Maßnahmen betreffen stattdessen vorrangig Einsparungen bei den Leistungen, Leistungskürzungen sowie gezielte Einnahmesteigerungen.

So sollen etwa die Zeitspannen, nach denen die Entlastungszuschläge für den pflegebedingten Eigenanteil ansteigen (von 15 Prozent auf bis zu 75 Prozent), von 12 auf 18 Monate gestreckt werden. Berechnungen des Bundesgesundheitsministeriums zufolge soll diese Maßnahme die Pflegekassen im nächsten Jahr um 2,6 Milliarden Euro entlasten. Obwohl die Reformpläne auf pauschale Beitragserhöhungen verzichten, soll der Beitragssatz für Menschen ohne Kinder leicht von 4,2 auf 4,3 Prozent angehoben werden.

Weitere Entlastungen verspricht sich die Bundesregierung von einer Erhöhung der Anforderungen für eine Einstufung in einen Pflegegrad. Der Zugang zu den Leistungen soll somit erschwert werden. Zudem sind Einschränkungen bei der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern sowie Kürzungen bei den Rentenversicherungsbeiträgen für pflegende Angehörige geplant. Besonders kontrovers könnte eine geplante Änderung sein, die nicht Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, sondern Beschäftigte in der Pflege betrifft. Demnach soll die Tarifbezahlung ab 2027 für Pflegekräfte für vier Jahre ausgesetzt werden.

So viel kostet Sie die Pflegereform – jetzt mit dem Pflege-Rechner berechnen

Wie Daten der Deutschen Presse-Agentur zeigen, gibt es regional deutliche Unterschiede. Im bundesweiten Vergleich lagen die Kosten für einen Platz im Pflegeheim im ersten Jahr in Bremen am höchsten. Dort beträgt ein Platz im Schnitt 3.761 Euro. Den zweiten Platz belegt das Saarland mit 3.695 Euro pro Monat. Nur in Sachsen-Anhalt lag die Belastung mit im Schnitt 2.891 Euro im ersten Heimjahr unter der Schwelle von 3.000 Euro.

Wie stark die Belastung im Einzelfall ausfällt, hängt allerdings nicht nur vom Heim ab. Entscheidend ist auch, wie lange jemand bereits dort lebt. Die Pflegekasse reduziert den pflegebedingten Eigenanteil mit zunehmender Aufenthaltsdauer. Unser Rechner zeigt, wie sich die monatliche Belastung nach aktueller Regel zusammensetzt – und wie viel teurer es werden könnte, wenn die höheren Entlastungsstufen später greifen.

Pflegeheim-Kosten-Rechner

Wie hoch ist die monatliche Belastung im Pflegeheim — und was würde sich ändern, wenn die höheren Entlastungszuschläge später greifen? Der Rechner nutzt als Startwerte die Durchschnittszahlen aus der Meldung.

Stand 1. Juli.
Monatskosten nach aktueller Regel
Monatskosten nach Reformmodell
Mehrbelastung durch Reformmodell
Abweichung vom aktuellen Bundesdurchschnitt
Monatliche Finanzierungslücke nach Einkommen
Kumulierte Reform-Mehrkosten bis zu diesem Monat
Berechnung Aktuelle Regel Reformmodell
Zuschussstufe im gewählten Monat
Pflegeanteil nach Zuschuss
Unterkunft, Verpflegung, weitere Kosten

Hinweis: Der Rechner ist eine Modellrechnung. Er ersetzt keine konkrete Heimrechnung. Die tatsächlichen Kosten unterscheiden sich je nach Einrichtung, Bundesland, Pflegegrad, Investitionskosten und Vergütungsvereinbarung. Das Reformmodell bildet die in der Meldung beschriebene Variante ab, nach der die nächste Zuschussstufe erst nach 18 statt nach 12 Monaten erreicht würde.

Für die Beispielrechnung gelten vereinfachte Annahmen: Grundlage ist ein pflegebedingter Eigenanteil von 2.088 Euro vor Zuschuss. Im ersten Heimjahr reduziert die Pflegekasse diesen Anteil um 15 Prozent, sodass rechnerisch rund 1.775 Euro verbleiben. Hinzu kommen 1.086 Euro für Unterkunft und Verpflegung sowie rund 503 Euro für weitere Kosten wie Investitionen oder Umlagen. Zusammen ergibt das den bundesweiten Durchschnittswert von rund 3.364 Euro.

Langsamere Entlastungen treffen Pflegebedürftige hart

Fünf Modellfälle zeigen, wer von der geplanten Reform besonders betroffen wäre:

Eine Bewohnerin, die ihren sechsten Monat im Pflegeheim verbringt, würde von der Reform zunächst nichts spüren. Für sie läge die selbst zu tragende monatliche Belastung in der Modellrechnung weiterhin bei 3.364 Euro.Mehrkosten durch die Reform entstünden in dieser Phase noch nicht, weil nach aktueller Regel wie auch im Reformmodell ein Zuschuss von 15 Prozent greift.

Ein Bewohner im 15. Monat würde nach aktueller Regel bereits von einer Entlastung von 30 Prozent profitieren. Nach dem Reformmodell bliebe es dagegen bis einschließlich Monat 18 bei 15 Prozent. Bei einem pflegebedingten Eigenanteil von 2.088 Euro bedeutet das rund 313 Euro Mehrbelastung pro Monat. Von Monat 13 bis 18 würden sich die zusätzlichen Kosten damit auf rund 1.880 Euro summieren.

Ein Bewohner im 30. Monat wäre ebenfalls deutlich betroffen. Nach aktueller Regel würde er bereits eine Entlastung von 50 Prozent erhalten. Nach dem Reformmodell läge der Zuschuss zu diesem Zeitpunkt erst bei 30 Prozent. In der Modellrechnung würde seine monatliche Eigenbelastung dadurch um rund 418 Euro steigen.

Aufenthaltsdauer Aktuell Reformmodell
Monat 1–12 15 % 15 %
Monat 13–18 30 % 15 %
Monat 19–24 30 % 30 %
Monat 25–36 50 % 30 %
Monat 37–54 75 % 50 %
ab Monat 55 75 % 75 %

Besonders groß wäre der Unterschied bei einem Bewohner im 42. Monat. Nach aktueller Regel würde die höchste Entlastungsstufe von 75 Prozent schon seit dem 37. Monat gelten. Nach dem Reformmodell wären es im 42. Monat jedoch immer noch nur 50 Prozent. Das entspräche einer zusätzlichen monatlichen Belastung von rund 522 Euro.

Eine Bewohnerin im 60. Monat würde keine laufende Mehrbelastung mehr spüren. Zu diesem Zeitpunkt wäre auch nach dem Reformmodell die höchste Entlastungsstufe von 75 Prozent erreicht. Die monatlichen Kosten wären dann wieder gleich hoch wie nach aktueller Regel. Entscheidend ist jedoch die Zeit davor: Bis zum 54. Monat könnten sich die zusätzlichen Kosten in der Modellrechnung auf mehr als 16.000 Euro summieren.

Angehörige müssen noch tiefer in die Tasche greifen

Die Modellfälle zeigen: Die geplante Reform würde die Kosten für einen Heimplatz nicht senken. Sie würde vor allem verändern, wann Pflegebedürftige entlastet werden. Für die Pflegekassen kann das kurzfristig Milliarden sparen. Für Bewohnerinnen und Bewohner bedeutet es jedoch, dass sie je nach Aufenthaltsdauer länger mit höheren Eigenanteilen rechnen müssten. Mit der Reform stellt sich für viele Familien damit die Frage, wie lange das eigene Einkommen für den Pflegeplatz reichen wird, wenn die nächste Entlastungsstufe erst deutlich später kommt.

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/bua/news.de/dpa

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