Magdeburg: Was macht den Magdeburger Anschlags-Prozess so besonders?
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Erstellt von Sarah Knauth
24.06.2026 04.04
Am Freitag soll das Urteil verkündet werden gegen den Mann, der am 20. Dezember 2024 mit einem Mietwagen über den Magdeburger Weihnachtsmarkt fuhr. Sechs Menschen starben, mehr als 300 wurden teils schwerst verletzt. Es ist einer der schwersten Anschläge in der Geschichte der Bundesrepublik. Die ungeheuerliche Tat eines Mannes, der als Psychiater arbeitete, ein eigens errichtetes Gerichtsgebäude und die Rolle der Betroffenen: Dieser Prozess ist aus einer Reihe von Gründen ein besonderer:
Die Tat
Am 20. Dezember 2024, kurz nach 19.00 Uhr biegt Taleb Al-Abdulmohsen durch eine Lücke zwischen Betonabsperrungen auf den belebten Weihnachtsmarkt ein. Mit einem mehr als zwei Tonnen schweren und 340 PS starken Mietwagen fährt er etwa 350 Meter weit, teils in Schlangenlinien und mit bis zu 48 Kilometern pro Stunde. Die Fahrt dauert etwas mehr als eine Minute. Gleich danach wird der Mann aus dem Auto heraus festgenommen.
Der Angeklagte
Taleb Al-Abdulmohsen, 51 Jahre alt, stammt aus Saudi-Arabien und erhielt in Deutschland Asyl. Er bekam hier seine Facharztanerkennung und arbeitete bis zur Tat als Psychiater im Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter in Bernburg. Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss arbeitete auf, dass der Mann immer wieder mit Behörden in Konflikt geriet. Er erstattete selbst Anzeigen, zudem wurde gegen ihn ermittelt. Die Informationen wurden aber nie zusammengeführt.
Ein psychiatrischer Sachverständiger bescheinigt dem Angeklagten eine narzisstische Persönlichkeitsstörung und ein enormes Bedürfnis nach Aufmerksamkeit. Die Generalstaatsanwaltschaft sieht sein eigentliches Motiv im Konflikt mit einer Kölner Flüchtlingshilfeorganisation, gegen die er vor Gericht verloren hatte. Ernsthafte ideologische Ziele habe er nicht verfolgt: "Es ging und geht dem Angeklagten nur um sich selbst", so Oberstaatsanwalt Matthias Böttcher.
Das Gerichtsgebäude
Wegen der Vielzahl der Betroffenen und aus Sicherheitsgründen wurde eigens ein Interims-Gerichtsgebäude in Leichtbauweise errichtet. Seit dem 10. November 2025 verhandelt das Landgericht Magdeburg dort unter hohen Sicherheitsvorkehrungen. Der Angeklagte wird zu den Verhandlungstagen per Hubschrauber aus der Haftanstalt Burg eingeflogen und von maskierten Spezialkräften der Justiz in den Saal geführt. Er sitzt während des gesamten Prozesses in einer Glaskabine. Das Interimsgebäude wird in Kürze abgebaut.
40 Verhandlungstage
Auch wenn klar ist, dass der Angeklagte den Anschlag begangen hat: Es muss bei jedem einzelnen Getöteten und Verletzten der Zusammenhang mit der Tat nachgewiesen werden. In welchem Fall handelt es sich um versuchten Mord? Welche Form der Körperverletzung ist jeweils gegeben? Das Gericht hat 109 Zeugen und 8 Sachverständige gehört, unter ihnen Psychiater, Rechtsmediziner und Unfallgutachter. Viele Verhandlungstage wurden durch sogenannte Selbstleseverfahren eingespart, die Beteiligten lasen rund 4.000 Seiten Akten, die im Saal nicht nochmal vorgetragen werden mussten.
Die Nebenkläger
Laut dem Landgericht haben sich 204 Betroffene dem Prozess als Nebenkläger angeschlossen. Sie werden von zusammen rund 40 Anwälten vertreten. In den Zeugenaussagen und auch in den Plädoyers der Nebenklage wurden viele Schicksale geschildert: Kinder und Erwachsene mit schweren Knochenbrüchen und inneren Verletzungen. Mit Blick auf die Folgen sagen viele Betroffene, ihr Leben wird nie wieder so unbeschwert, wie es einst war. Menschenansammlungen, große schwarze Autos und bestimmte Geräusche wie die von Einsatzfahrzeugen sorgen für Angst- und Panikattacken, Schlafstörungen sind ein großes Thema. Viele Betroffene sind weiter in Therapie. Eine Reihe von Nebenklägern kritisierte, dass dem Angeklagten zu viel Aufmerksamkeit geschenkt wurde.
Der Prozess als Bühne
Von Anfang an hat der Angeklagte die Verhandlung genutzt, um seine Ansichten ausführlich darzustellen. Es ging um seine Konflikte mit Behörden, der Polizei und einer Flüchtlingshilfeorganisation, der er Korruption vorwirft. Er stellte sich als Aktivist für die Belange saudischer Frauen dar. Mehrfach musste der Vorsitzende Richter ihn wegen seiner weitschweifenden Ausführungen und Wiederholungen bremsen. Zum Anschlag selbst äußerte er sich dabei kaum.
Sein Mikrofon wurde im Laufe des Prozesses mehrfach abgestellt, als er Anwälten ins Wort fiel oder die Verhandlung störte. Wiederholt rastete der Angeklagte in seiner Glasbox aus. Die Spezialkräfte der Justiz griffen ein. Auch Hunger- und Durststreiks spielten eine Rolle. Das Gericht entschied zwischenzeitlich, ohne den Angeklagten zu verhandeln.
Die Strafanträge
Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg klagte Al-Abdulmohsen unter anderem wegen vollendeten Mordes in sechs Fällen und versuchten Mordes in 338 weiteren Fällen an. Im Plädoyer erkannte sie neben den Morden noch 222 versuchte Morde sowie zahlreiche Körperverletzungen. Sie forderte eine lebenslange Freiheitsstrafe, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie eine Sicherungsverwahrung. Die Nebenkläger schlossen sich der Forderung nach der Höchststrafe an. Der Verteidiger Thomas Rutkowski sieht die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung nicht gegeben.
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