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Düsseldorf: Landtag ändert Gesetz: Mehr Durchgriff für Ordnungsbehörden

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Die kommunalen Ordnungsbehörden bekommen in Nordrhein-Westfalen mehr rechtliche Befugnisse: Künftig dürfen sie unter strengen Voraussetzungen Aufenthaltsverbote erteilen. Außerdem erhalten kleine und mittlere Kommunen die Möglichkeit, selbst Geschwindigkeitsüberwachungen an Gefahrenstellen durchzuführen. Das sieht das geänderte Ordnungsbehördengesetz vor, das der Düsseldorfer Landtag mit den Stimmen der schwarz-grünen Regierungsfraktionen verabschiedet hat. Die drei Oppositionsfraktionen von SPD, FDP und AfD enthielten sich.

Was die wichtigsten Änderungen konkret bedeuten

Aufenthaltsverbote: Kommunalen Ordnungsbehörden wird es ermöglicht, Störern den Aufenthalt in einem genau definierten Bereich über einen längeren Zeitraum zu untersagen. Die Anordnung ist vom Amtsleiter schriftlich zu verfügen. Wenn nötig, darf die betreffende Person in Gewahrsam genommen werden, um das Verbot durchzusetzen und gefährliche Situationen frühzeitig zu entschärfen.

Im Gesetzentwurf ist festgelegt: "Die Maßnahme erfordert eine Prognose-Entscheidung, nach der Tatsachen die Annahme rechtfertigen müssen, dass eine Person in einem bestimmten örtlichen Bereich eine erhebliche Gefahr verursachen wird." Bloße Vermutungen reichten für einen solchen Eingriff in das Grundrecht auf Freizügigkeit nicht aus.

Bislang durften die Ordnungsbehörden nur Platzverweise erteilen. "Dieses Instrument erweist sich jedoch oftmals als unzureichend, da es auf eine kurzfristige Wirkung abzielt und keine längerfristige Prävention ermöglicht", heißt es im Entwurf.

Pre-Recording: Außerhalb von Wohnungen dürfen Bodycams von Ordnungskräften künftig automatisch kurzfristig Daten in einem Zwischenspeicher erfassen, bevor eine Situation eskaliert. "Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass der manuelle Start der Aufzeichnung in dynamischen Einsatzsituationen häufig zu spät erfolgt", begründeten die Regierungsfraktionen die Änderung. "Dies gilt in besonderem Maße bei plötzlichen tätlichen Angriffen, die ohne Vorwarnung oder vorgelagerte verbale Eskalation erfolgen."

Eine Vorabdatenerfassung könne nicht nur belastendes Beweismaterial sichern, sondern ebenso entlastende Umstände dokumentieren. "Grundrechtseingreifende Datenerhebungen ins Blaue hinein" seien durch strenge Eingriffsvoraussetzungen ausgeschlossen.

Kommunale Verkehrsüberwachung: Künftig wird auch kreisangehörigen Gemeinden gestattet, auf Antrag Geschwindigkeit und Rotlichtverstöße an Gefahrenstellen zu kontrollieren. Das soll dazu beitragen, die Zahl der Verkehrsunfälle mit Getöteten und Schwerverletzten zu reduzieren.

Ordnungshüter mit wachsender Aggression konfrontiert

Da das Gesetz in seinen Grundzügen schon aus dem Jahr 1957 stamme, sei jetzt Zeit für eine Generalüberholung, erklärte Bildungsministerin Dorothee Feller (CDU) in Vertretung des Innenministers. In den vergangenen Jahrzehnten seien die Anforderungen an die kommunalen Ordnungsbehörden immer vielfältiger und anspruchsvoller geworden.

"Dazu kommt, dass es immer häufiger vorkommt, dass sich Menschen aggressiver und unberechenbarer verhalten." Wer tagtäglich für Sicherheit und Ordnung einstehe, verdiene nicht nur Dank, sondern auch die rechtlichen Instrumente für die Arbeit und den eigenen Schutz.

Weitergehende Forderungen der SPD-Opposition, den Ordnungsbehörden in begrenztem Umfang auch Video-Überwachung an Brennpunkten und Alkoholkonsumverbote zu gestatten, wurden abgelehnt.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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