Stuttgart: Änderungen beim Rauchverbot reichen Boris Palmer nicht aus
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Erstellt von Sarah Knauth
16.06.2026 14.29
Kaum ist das neue Nichtraucherschutzgesetz in Kraft, steht es schon in der Kritik. Seit dem 1. Juni gelten in Baden-Württemberg strengere Regeln – doch vor allem in den Kommunen stößt das Gesetz auf wenig Gegenliebe. Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (parteilos) bezeichnet es als nicht praktikabel, der Stuttgarter Frank Nopper (CDU) kritisiert es als "kein sehr ausgereiftes und praxistaugliches Werk der Gesetzgebungskunst".
15 Meter – wie beim Halteverbot
Nun will das Land nachbessern. "Natürlich nehmen wir alle Rückmeldungen, die wir bekommen, ernst", sagte Gesundheitsminister Oliver Hildenbrand (Grüne) – selbst einer der wenigen Raucher in der Landesregierung. Gesetze müssten gut nachvollziehbar und umsetzbar sein, deshalb würden die Anwendungshinweise zum Gesetz aktualisiert.
Ein konkretes Problem für die Rathauschefs: Das Gesetz definiert nicht eindeutig, wie groß Rauchverbotsbereiche rund um Bushaltestellen sein sollen. Hildenbrand hat dafür einen pragmatischen Vorschlag – er orientiert sich an den Halteverboten der Straßenverkehrsordnung: "15 Meter vor dem Schild, 15 Meter nach dem Schild auf einer Breite von 2,5 Metern dürfen keine Autos halten", sagte Hildenbrand. "Vielleicht ist das eine gute Orientierungsgröße: Dort, wo nicht gehalten werden darf, darf auch nicht geraucht werden."
Tübingens OB Palmer weiter unzufrieden
Mit dem Vorschlag ist Tübingens OB Palmer allerdings keineswegs zufrieden: "Das hilft zwar für Klarheit", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. "Es führt aber zu immensen Investitionen, um es rechtssicher zu markieren." Deshalb sei es nicht sinnvoll. "Weder die Raucher noch die Bürger laufen mit einem Zollstock herum", sagte Palmer.
Er befürworte auch weiterhin einen entsprechenden Vorschlag des Normenkontrollrats (NKR), wonach ein Rauchen im Bereich von Wartehäuschen verboten werden sollte. Der NKR hatte unter anderem auch kritisiert, ein Rauchverbot an zahlreichen offenen Haltestellen sei praktisch kaum zu überwachen und zusätzlicher bürokratischer Aufwand. Kommunen hätten Schwierigkeiten, Verstöße konsequent zu ahnden.
Das neue Nichtraucherschutzgesetz sieht zusätzliche Rauchverbote an Orten vor, an denen viele Kinder und Jugendliche unterwegs sind – etwa auf Spielplätzen, an Haltestellen, in Freibädern, Zoos oder Freizeitparks. Auch E-Zigaretten, Vapes und Shishas fallen nun unter die Regeln für Raucher, weil beim Verbrennen oder Erhitzen gesundheitsschädliche Stoffe entstehen.
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