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Streit mit EU-Rechnungshof: CDU-Mann im Visier: Gericht stärkt EU-Ermittlern den Rücken

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Das Gericht der EU hat der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) bei Ermittlungen gegen den früheren deutschen EU-Rechnungshofpräsidenten Klaus-Heiner Lehne den Rücken gestärkt. Das erstinstanzliche Gericht in Luxemburg erklärte die Entscheidung des Rechnungshofs, die Verschwiegenheitspflicht von zwölf Beamten nicht aufzuheben, für nichtig. Der Rechnungshof hatte argumentiert, dies würde die Immunität der Verdächtigen faktisch umgehen und den Interessen der EU widersprechen. Neben Lehne sind auch noch andere Personen im Visier der EUStA (auf Englisch: Eppo).

Die Ermittler hatten die Aufhebung der Verschwiegenheitspflicht von Rechnungshof-Mitarbeitern beantragt, weil sie diese als Zeugen vernehmen wollten. Das Urteil kann noch vor dem Gerichtshof der Europäischen Union angefochten werden.

Hintergrund der EUStA-Ermittlungen ist ein Bericht der Anti-Betrugsbehörde Olaf aus dem Jahr 2022. Zuvor hatte es Vorwürfe gegen den Rechnungshof und seinen damaligen Chef Lehne gegeben. Die französische Zeitung "Libération" hatte berichtet, dass Angestellte Wohngeld in Luxemburg erhielten, obwohl sie gar nicht dort lebten. Dazu sind die Rechnungsprüfer eigentlich verpflichtet. Als Ausgleich bekommen sie eine finanzielle Zulage. Lehne hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Der CDU-Politiker war vor seinem Job beim Rechnungshof rund zwei Jahrzehnte Europaabgeordneter gewesen.

EU hat Interesse an Beweiserhebung

In seiner Entscheidung erklärte das EU-Gericht, die Aufhebung der Verschwiegenheitspflicht dürfte nur versagt werden, wenn "schwerwiegende, vitale" Interessen der EU betroffen seien. Der Antrag zur Zeugenvernehmung sei etwas anderes als ein Antrag auf Aufhebung der Immunität von Verdächtigen. Außerdem stellte das Gericht klar: Es liegt gerade im Interesse der Union, der EUStA die Beweiserhebung zu ermöglichen, damit diese gegebenenfalls über die Einstellung des Verfahrens entscheiden könne.

Die EU-Generalstaatsanwältin Laura Kövesi bezeichnete die Entscheidung als wegweisendes Urteil. "Vertraulichkeitsvorschriften und Immunitäten dienen dem Schutz des ordnungsgemäßen Funktionierens der Institutionen und nicht dazu, die Wahrheitsfindung zu verhindern", so Kövesi. Der Rechnungshof teilte mit, er werde die Urteilsbegründung eingehend prüfen, "um die erforderlichen Schlussfolgerungen zu ziehen".

Kommt auch Klage im Fall Niebler?

Brisant ist das Urteil, weil sich nicht nur beim Rechnungshof Widerstand gegen Ermittlungen der EUStA regt, die Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU untersucht. Im vergangenen Monat stimmte das Europaparlament knapp dagegen, die Immunität der deutschen CSU-Europaabgeordneten Angelika Niebler aufzuheben. Es verhinderte so vorerst weitere Untersuchungen wegen eines möglichen Missbrauchs von EU-Geldern.

Der Grünen-Europaabgeordnete Daniel Freund kommentierte nach dem Urteil: "Es lohnt sich nicht, sich hinter Schweigepflicht und Immunität zu verstecken, wenn die Europäische Staatsanwaltschaft anklopft." Das Urteil dürfte auch Niebler zu denken geben. Falls die EUStA auch in ihrem Fall erfolgreich klagen würde, würden die Ermittlungen zukünftig wieder an Fahrt aufnehmen, sagte Freund.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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