Wiesbaden: Politikerbeleidigung: Justizminister für Paragrafenänderung
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Erstellt von Sarah Knauth
10.06.2026 04.05
In der Diskussion um die Strafbarkeit von Politikerbeleidigungen plädiert Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) für eine Anpassung im Strafgesetzbuch. Der entsprechende Paragraf 188 sollte insoweit verändert werden, dass lediglich Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker geschützt werden, erklärte er vor dem Beginn der Justizministerkonferenz diese Woche.
Strafbefehl wegen "Lügenfritz"
Aktuelle Justizentscheidungen haben eine Debatte um Beleidigungen von Politikern ausgelöst. So hatte das Amtsgericht Öhringen bei Heilbronn im März wegen der Bezeichnung von Kanzler Friedrich Merz (CDU) als "Lügenfritz" einen Strafbefehl erlassen und eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen gegen einen Facebook-Nutzer verhängt.
Unionspolitiker sprachen sich dafür aus, den Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches zu streichen. Dieser soll Politiker vor Beleidigungen, Verleumdung und übler Nachrede schützen. Wer jemanden beleidigt, kann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe erhalten. Die aktuelle Fassung gilt seit April 2021. Seinerzeit wurden gesetzliche Regeln zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität verschärft.
Minister: Angriff auf Politiker, ist Angriff auf Demokratie
Die meisten Politikerinnen und Politiker in Deutschland seien ehrenamtlich für ihren Kreis, ihre Stadt oder ihre Gemeinde tätig, erklärte Heinz. "Leider müssen wir feststellen, dass gerade sie, die sich in den Dienst der Gesellschaft stellen, immer öfter angegriffen werden."
Die Zahl der Straftaten steige, ergänzte der Minister. "Es muss klar sein: Wer Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker angreift, der greift auch unsere Demokratie an. Wir müssen die, die sich für die Menschen vor Ort engagieren, schützen."
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