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Kriminalität: Verteidigung des Magdeburger Todesfahrers: Keine Sicherungsverwahrung

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Die Verteidigung des Todesfahrers vom Magdeburger Weihnachtsmarkt sieht keine Grundlage für die Anordnung einer Sicherungsverwahrung zusätzlich zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe für den Angeklagten. Anders als die Generalstaatsanwaltschaft und die Nebenkläger halte er die Fahrt über den Weihnachtsmarkt für eine einheitliche Tat und nicht für vier unmittelbar aufeinander folgende Taten, sagte Rechtsanwalt Thomas Rutkowski im Landgericht Magdeburg. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte in ihrem Schlussvortrag argumentiert, der Angeklagte habe mit jedem Abbiegevorgang einen neuen Tatentschluss gefasst.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Todesfahrer beantragt, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und eine Sicherungsverwahrung. Die Tat, die nur eine Minute dauerte, habe in ihrer Massivität jede menschlich begreifbare Dimension gesprengt, hatte Oberstaatsanwalt Matthias Böttcher gesagt.

Am 20. Dezember 2024 bog der angeklagte Taleb Al-Abdulmohsen von einer Straße durch eine Lücke in Betonabsperrungen auf einen Fußweg auf den Weihnachtsmarkt ein. Teils sei der Fahrer mit dem mehr als zwei Tonnen schweren und 340 PS starken Wagen in Schlangenlinien und mit bis zu 48 Kilometern pro Stunde unterwegs gewesen. Er war gleich nach der Tat festgenommen worden.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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