Politik

Paragraf im Strafgesetzbuch: Straftat Politikerbeleidigung abschaffen? SPD-Politikerin skeptisch

Aktuelle Nachrichten zum Thema Kriminalität lesen Sie hier auf news.de (Symbolbild). Bild: Adobe Stock / Heiko

  • Artikel teilen:

Die SPD-Rechtspolitikerin Carmen Wegge hat sich skeptisch geäußert zu Unionsforderungen, den Straftatbestand der Politikerbeleidigung abzuschaffen. "Die Forderung, Paragraf 188 abzuschaffen, kommt zur falschen Zeit", sagte die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Bundestag dem "Spiegel". Die Zahlen seien eindeutig. "Die Angriffe auf Menschen im politischen Leben nehmen deutlich zu und nicht ab."

Es gehe nicht um den Schutz wichtiger und mächtiger Amtsträger, argumentierte Wegge im "Spiegel" – und verwies auf gefährdete Kommunalpolitikerinnen und -politiker. "Meinungsfreiheit hört dort auf, wo gezielte Angriffe auf die Würde von Menschen dazu dienen, sie aus dem öffentlichen Leben zu verdrängen", sagt Wegge. "Genau das verhindert der Paragraf 188, und genau deshalb schützen wir ihn." Die Vorschrift sieht einen höheren Strafrahmen vor als bei sonstigen Ehrverletzungen, zudem kann die Staatsanwaltschaft auch ohne Strafantrag tätig werden.

Unionspolitiker für Abschaffung

Unionsfraktionsvize Günter Krings sprach sich dagegen für eine Neuregelung aus. "Wir brauchen kein Sonderstrafrecht für Politiker. Deswegen bin ich offen dafür, den Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches abzuschaffen", sagte der CDU-Politiker dem "Spiegel". Ähnlich hatten sich schon CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann und Unions-Fraktionschef Jens Spahn geäußert.

Krings verwies gleichzeitig darauf, dass es eine Tendenz zur Verrohung gebe. Es spreche vieles dafür, den höheren Strafrahmen des Paragrafen 188 auf die allgemeinen Beleidigungsdelikte des Paragrafen 185 zu übertragen. "Dann wird ein besserer Ehrenschutz für alle Bürgerinnen und Bürger gewährleistet und das Problem der Ungleichbehandlung gelöst."

Paragraf 188 soll Politiker vor Beleidigung schützen

Anlass für die aktuelle Debatte sind aktuelle Justizentscheidungen. So hatte das Amtsgericht Öhringen bei Heilbronn hatte im März wegen der Bezeichnung von Kanzler Friedrich Merz (CDU) "Lügenfritz" einen Strafbefehl erlassen und eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen gegen einen Facebook-Nutzer verhängt. Ein Sprecher der Bundesregierung hatte in dieser Woche betont, dass der Kanzler in keinem Fall selbst Strafanzeige erstattet oder Strafantrag gestellt habe.

Paragraf 188 soll Politiker vor Beleidigungen, Verleumdung und übler Nachrede schützen. Wer jemanden beleidigt, kann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe erhalten. Die aktuelle Fassung gilt seit April 2021. Seinerzeit wurden gesetzliche Regeln zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität verschärft.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

Weitere aktuelle News im Ressort "Politik":

/roj/news.de

Themen

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.