Urteil zu Anti-AfD-Protesten: Gewerkschaft scheitert mit Eilantrag gegen Demo-Auflagen
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Erstellt von Sarah Knauth
26.11.2025 14.40
Die räumlichen Auflagen der Stadt Gießen für eine Protestveranstaltung gegen die Gründung der neuen AfD-Jugendorganisation in Gießen kommendes Wochenende sind laut einem Gerichtsurteil rechtens. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Hessen-Thüringen sei mit seinem Eilantrag gegen räumliche Beschränkungen der geplanten Versammlungen erfolglos geblieben, teilte das Verwaltungsgericht Gießen mit. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. (Az.: 10 L 6655/25.GI)
Die Stadt Gießen hatte unter Verweis auf die Sicherheitslage eine Verfügung angekündigt, wonach keine Versammlungen auf der Westseite der Lahn stattfinden sollen. Dagegen war der DGB vor Gericht gezogen. Die neue AfD-Jugendorganisation namens "Generation Deutschland" will sich am 29. und 30. November in der mittelhessischen Stadt gründen. Die Polizei bereitet sich auf einen Großeinsatz vor.
Das Verwaltungsgericht erläuterte, auf der ursprünglich geplanten Fläche bestünden keine hinreichenden Kapazitäten für die erwartete Teilnehmerzahl von mindestens 30.000 Menschen. Unabsehbar seien zudem die Folgen im Falle von Panik, Stürzen oder Ähnlichem, hieß es in der Mitteilung. Laut einem Gerichtssprecher liegen im Zusammenhang mit den Auflagen für die Proteste noch rund zehn weitere Eilanträge bei Gericht vor, unter anderem vom Kreisverband Gießen der Partei Die Linke. Über diese Anträge würde noch entschieden.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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