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Donald Trump: Grüner Nouripour kritisiert Trump-Putin-Treffen in Budapest

Donald Trump bei einer Rede. Bild: picture alliance/dpa/AP | Matt Rourke

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Bundestags-Vizepräsident Omid Nouripour verlangt von der Bundesregierung klare Ablehnung für das geplante Treffen von US-Präsident Donald Trump mit Kremlchef Wladimir Putin in Budapest. "Die Bundesregierung sollte die EU und die deutschen Interessen verteidigen", sagte der Grünen-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

"Das bedeutet, ein solches Schaulaufen abzulehnen, anstatt sich in Lobeslyrik für Trumps naiven Vorschlag zu überbieten", sagte Nouripour. Außenminister Johann Wadephul (CDU) hatte das Vorhaben zuvor begrüßt.

"Keine Bühne für ergebnislose Showläufe"

Es sei weiterhin nötig, alles Wirksame für einen echten Frieden in der Ukraine zu tun, so Nouripour. "Die EU ist aber keine Bühne für ergebnislose Showläufe ohne Beteiligung der Ukraine, wie wir sie in Alaska erlebt haben." Dort waren Trump und Putin im August zusammengekommen.

Zudem müsste die EU beim Thema Rechtsstaatlichkeit Abstriche machen, betonte Nouripour. "Für Putin gilt der Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs. Gegen zahlreiche aus seiner Entourage liegen Einreiseverbote vor."

Haftbefehl gegen Putin

Trump hatte am Donnerstag mit Putin telefoniert und anschließend ein Treffen in Budapest angekündigt, das wahrscheinlich in den nächsten zwei Wochen stattfinden könne. Ungarn will Putin bei einer möglichen Einreise für das Treffen nicht festnehmen.

Der Internationale Strafgerichtshof (ICC) hatte im März 2023 wegen Russlands Angriffskrieg auf die Ukraine einen internationalen Haftbefehl gegen Putin erlassen. Dieser erging, weil Putin nach Ansicht des Gerichts für die Verschleppung ukrainischer Kinder nach Russland verantwortlich ist.

Ungarn hatte im April dieses Jahres beschlossen, das ICC zu verlassen, im Mai hatte Ungarns Parlament dies gebilligt. Wirksam wird dies erst ein Jahr später. Formell muss aber auch Budapest weiter bei Ermittlungen mit dem Gericht zusammenarbeiten, wenn diese vor dem Austritt des Landes begonnen hatten.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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