Berlin: Gericht: Spende für Berliner CDU ist kein Verstoß
Die Berliner Skyline an der Spree. Aktuelle News aus und über Berlin hier auf news.de. Bild: Adobe Stock / Rico Oder
Erstellt von Sarah Knauth
30.09.2025 14.39
Eine Großspende von 800.000 Euro für die Berliner CDU stellt nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin keinen Verstoß gegen das Parteiengesetz dar. Der Spender Christoph Gröner habe seine Zahlung nicht mit der Erwartung einer Einflussnahme verknüpft, erklärten die Richter nach einer Zeugenvernehmung des Immobilienunternehmers.
Damit blieb eine Klage der Partei des Satirikers und Europaabgeordneten Martin Sonneborn gegen die Bundesrepublik erfolglos. Sonneborns Partei mit Namen "Die Partei" sieht durch die Spende die Chancengleichheit verletzt. Mit der Klage wollte sie durchsetzen, dass die Bundestagsverwaltung verpflichtet wird, die Spende als rechtswidrig einzustufen und Sanktionszahlungen gegen die CDU zu verhängen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Gröner und seine Firma hatten das Geld der CDU im März und Dezember 2020 überwiesen - also vor der Berliner Abgeordnetenhauswahl 2021. Die für die Überprüfung von Parteispenden zuständige Verwaltung hatte im Juli 2023 nach einer Untersuchung erklärt, es liege kein Verstoß gegen das Parteiengesetz vor.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
Weitere aktuelle News im Ressort "Politik":
- Friedrich Merz: Grüne werfen Merz Untätigkeit bei Nahost-Friedensplan vor
- Berlin News: 35 Jahre Einheit: Berlin bekommt Helmut-Kohl-Allee
- Donald Trump News: Katar blickt vorsichtig optimistisch auf Trumps Gaza-Plan
- Annalena Baerbock: "Peinlich!" Ex-Außenministerin als wandelnde Werbetafel