Justiz: Gericht: Hessen-AfD darf als Verdachtsfall eingestuft werden
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Erstellt von Sarah Knauth
29.09.2025 12.08
Der Verfassungsschutz in Hessen darf den AfD-Landesverband als Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschieden, wie das Gericht mitteilte.
Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte vor rund drei Jahren die Einstufung vorgenommen, dass die AfD ein rechtsextremer Verdachtsfall ist. Im November 2023 entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden, dass die hessische AfD beobachtet werden darf. Die AfD war unter anderem deshalb vor den Verwaltungsgerichtshof gezogen. Strittig war auch, inwieweit diese Einstufung als Verdachtsfall öffentlich gemacht werden darf.
Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte argumentiert, es bestehe beim AfD-Landesverband der Verdacht einer gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichteten Bestrebung. Der Verwaltungsgerichtshof hielt in seinem Beschluss fest, dass es dafür tatsächliche Anhaltspunkte gebe.
Das Verwaltungsgericht als Vorinstanz habe etwa in Abwägung mit der Meinungsfreiheit unter anderem zutreffend angenommen, dass die AfD für einen sogenannten ethnischen Volksbegriff eintrete. Es gebe außerdem hinreichende Aussagen, die sich "gegen die Menschenwürde von Ausländern, insbesondere Asylsuchenden, als ethnisch „Fremde“ richteten".
Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs ist nicht mehr anfechtbar. Möglich ist aber etwa eine Verfassungsbeschwerde. Der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) hatte vor rund drei Wochen das lange Verfahren um die AfD-Einstufung kritisiert.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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