Hamburg: Verfassungsgericht weist AfD-Klage gegen Grote ab
Aktuelle Nachrichten aus und über Hamburg hier auf news.de. Bild: Adobe Stock / Marco2811
Erstellt von Sarah Knauth
05.09.2025 09.59
Das Hamburgische Verfassungsgericht hat eine Organklage der AfD gegen Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) abgewiesen. Die Anträge der AfD Hamburg, ihrer Bürgerschaftsfraktion und einzelner Abgeordneter seien nur teilweise zulässig und - soweit sie zulässig seien - unbegründet, sagte die Vorsitzende und Verfassungsgerichtspräsidentin Birgit Voßkühler.
Die AfD hatte sich durch einen Debattenbeitrag Grotes in einer Bürgerschaftssitzung in ihren Rechten verletzt gesehen. Grote hatte unter anderem gesagt hatte, dass sich die AfD radikalisiert habe und "die Relativierung des Nationalsozialismus und des Holocaust (…) zur Grunderzählung" der Partei gehörten. Die AfD hatte darin einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot gesehen.
Weitere aktuelle News im Ressort "Politik":
- Wolodymyr Selenskyj News: Putin will sich nicht im Ausland mit Selenskyj treffen
- Donald Trump: Irrer Auftritt neben Melania - Trump stellte immer wieder die gleiche Frage
- Wladimir Putin: Verbündeter gibt düstere Prognose für die russische Wirtschaft ab
"Dieses Neutralitätsgebot gilt indes nicht im Rahmen einer Parlamentsdebatte - auch wenn der Debattenbeitrag nicht von einem Abgeordneten, sondern von einem Mitglied des Senats stammt", sagte Voßkühler.
Folgen Sie News.de schon bei Facebook, YouTube und WhatsApp? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos und den direkten Draht zur Redaktion.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
kns/roj/news.de