Menschenrechtskonvention: EGMR: Russland hat in Ukraine gegen Menschenrechte verstoßen
Täglich bestens informiert mit den aktuellen Politik-Nachrichten auf news.de (Symbolbild). Bild: Adobe Stock / SimpLine
Erstellt von Sarah Knauth
09.07.2025 14.24
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland wegen Menschenrechtsverstößen in der Ukraine und für den Abschuss des Passagierflugzeugs MH17 verurteilt. Russland habe unter anderem das Recht auf Leben verletzt und gegen das Verbot der Folter verstoßen, urteilten die Richterinnen und Richter in Straßburg. Im Hinblick auf den Abschuss des Passagierflugzeugs über der Ostukraine vor elf Jahren habe Russland es versäumt, das Ziel der Rakete genau zu überprüfen und das Leben der Menschen an Bord zu schützen.
Die Boeing der Malaysia Airlines mit der Flugnummer MH17 war am 17. Juli 2014 auf dem Weg von Amsterdam nach Kuala Lumpur über umkämpftem Gebiet in der Ostukraine von einer russischen Luftabwehrrakete getroffen worden, die prorussische Rebellen abgefeuert hatten. Alle 298 Menschen an Bord starben - darunter 196 aus den Niederlanden, 38 Australier und vier Deutsche. Russland weist bis heute jegliche Verantwortung dafür zurück.
Weitere aktuelle News im Ressort "Politik":
- Wolodymyr Selenskyj: Papst empfängt Selenskyj in Sommerresidenz
- Friedrich Merz News: Masken-Vorwürfe: Merz stellt sich hinter Spahn
- Friedrich Merz News: Merz: Suche engen Schulterschluss auch mit Großbritannien
Auswirkungen dürften begrenzt sein
In ihrem Urteil stellten die Richterinnen und Richter außerdem fest, dass Russland im Konflikt mit der Ukraine schon Kriegsbeginn, konkret in dem Zeitraum vom 11. Mai 2014 bis zum 16. September 2022, ein "System von Verstößen" gegen die Menschenrechte etabliert hatte. Dazu gehörten laut dem EGMR unter anderem wahllose militärische Angriffe, Hinrichtungen von Zivilisten und ukrainischen Militärangehörigen, Folter und Vertreibung.
Die Auswirkungen der Entscheidung dürften begrenzt sein: Russland erkennt die Urteile des Gerichtshofs nicht an. Das Land wurde wegen seines seit Februar 2022 andauernden Angriffskrieges gegen die Ukraine aus dem Europarat ausgeschlossen. Damit ist es auch kein Mitglied der Europäischen Menschenrechtskonvention mehr, für deren Einhaltung der Gerichtshof sorgt. Dieser kann aber weiterhin über Vorfälle entscheiden, die bis zu sechs Monate nach dem Ausschluss geschehen sind. Europarat, Menschenrechtskonvention und Gerichtshof sind unabhängig von der EU.
Folgen Sie News.de schon bei Facebook, YouTube und WhatsApp? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos und den direkten Draht zur Redaktion.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
kns/roj/news.de