Versuchter Mord: Frauen betäubt und vergewaltigt: 14 Jahre Haft
Ein Polizeieinsatz in Bochum eskalierte. Bild: Adobe Stock / DABLJU (Symbolbild)
Erstellt von Sarah Knauth
06.02.2026 17.25
Ein Serienvergewaltiger, der Frauen betäubt und dann missbraucht hat, ist zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Das Frankfurter Landgericht sprach ihn unter anderem wegen mehrfachen versuchten Mordes, besonders schwerer Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung schuldig. Der Mann sei für die Allgemeinheit gefährlich, daher werde zudem Sicherungsverwahrung angeordnet, sagte der Vorsitzende Richter der Schwurgerichtskammer. An seine Opfer muss der Verurteilte Beträge in jeweils fünfstelliger Höhe zahlen.
Mehr als drei Jahre lang hatte der chinesische Staatsangehörige im Rhein-Main-Gebiet sowie in Nürnberg, Göttingen und Mannheim Frauen massiv betäubt und sie dann über Stunden vergewaltigt. Bei einer Vergewaltigung in Nürnberg lag das Baby der Frau im selben Zimmer. Vier der Frauen brachte der Mann durch die Sedierung in Todesgefahr. Laut Urteil filmte er die Taten und teilte die Aufnahmen - versehen mit prahlerischen Bemerkungen - später im Chat mit Gleichgesinnten.
Frauen tief narkotisiert
Die Serie hatte dem Urteil zufolge Anfang 2021 begonnen. Zunächst vergewaltigte der heute 44-Jährige Frauen aus seinem Freundes-, Kollegen- und Bekanntenkreis, die ihm vertrauten. Dazu versah er etwa Pralinen oder Getränke mit Schlafmittel. Als die Frauen bewusstlos waren, versetzte er sie mit weiteren Mitteln in eine teils tiefe Narkose. Zwei der Frauen konnten sich nicht mehr an die Taten erinnern und erfuhren erst durch die Ermittlungen davon.
Zudem nahm der Vergewaltiger Kontakt zu ihm unbekannten Frauen auf, die Wohnungen oder Zimmer vermieteten. Er überwältigte und betäubte sie, indem er ein mit einem Narkosemittel getränktes Tuch in ihr Gesicht hielt.
So ging er auch bei seinem letzten Opfer vor, einer jungen Wissenschaftlerin aus Mannheim, die ihre Wohnung untervermieten wollte. Zwölf Stunden war sie am Tattag bewusstlos. Als sie wieder zu sich kam, rief sie die Polizei. Knapp drei Monate später wurde der Täter festgenommen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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