Kriminalität: Hohe Haftstrafen wegen Kinderpornografie-Plattform gefordert
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Erstellt von Sarah Knauth
03.11.2025 14.44
Im Prozess gegen fünf mutmaßliche Drahtzieher einer riesigen Kinderpornografie-Plattform hat die Staatsanwaltschaft Haftstrafen zwischen fünfeinhalb und 13 Jahren gefordert. Für einen Angeklagten – einen 46-Jährigen aus München – beantragte sie vor dem Landgericht Mönchengladbach zudem eine anschließende Sicherungsverwahrung.
Den Männern im Alter zwischen 44 und 63 Jahren wird die bandenmäßige Verbreitung von Kinderpornografie vorgeworfen. Sie stammen aus unterschiedlichen Landesteilen – aus Jüchen (Rhein-Kreis Neuss), Kiel, München, Grafenau (Niederbayern) und Neetze (Niedersachsen). Alle fünf Angeklagten räumten die Vorwürfe im Prozess ein.
Darknet-Plattform "Alice in Wonderland"
Nutzer aus aller Welt hatten auf der Darknet-Plattform "Alice in Wonderland" laut Anklage Fotos und Videos ausgetauscht, die schweren sexuellen Missbrauch von Mädchen zeigten, darunter auch Babys. Die Angeklagten sollen als Moderatoren oder Administratoren tätig gewesen sein.
Die Verteidiger der fünf Angeklagten räumten in ihren Plädoyers ein, dass ihre Mandanten schlimmste Straftaten begangen hätten. Die Strafkammer müsse aber auch würdigen, dass die Männer geständig gewesen seien und dem Gericht so eine aufwendige und langwierige Beweisaufnahme erspart hätten. Die Urteile will das Landgericht Mönchengladbach am kommenden Montag verkünden.
Ermittler schlugen 2024 zu
Auf die Spur der mutmaßlichen Täter kamen Ermittler bereits 2019 im Rahmen eines Verfahrens in Bayern. Dabei stießen sie auf einen Nutzer aus Duisburg, der den Beamten seine Zugangsdaten zu dem Kinderpornografie-Forum übergab. Nach mehrjährigen Ermittlungen schlugen die Ermittler Ende September 2024 zu, nahmen die Angeklagten fest und legten die Plattform still. Bei der bundesweiten Großrazzia in sechs Bundesländern wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt.
Nach Angaben der zuständigen Cybercrime-Staatsanwaltschaft in Köln wurden im selben Verfahren bereits vier Nutzer der Plattform verurteilt. Ein Oldenburger wurde vom dortigen Landgericht zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Der 58-Jährige hatte gestanden und das Urteil akzeptiert.
Das Landgericht Bielefeld verhängte gegen einen Nutzer eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und acht Monaten. Das Landgericht Duisburg verurteilte zwei Nutzer zu vier und viereinhalb Jahren Haft.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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