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Berlin: Ex-Intendantin gegen RBB - Gericht entscheidet

Die Berliner Skyline an der Spree. Aktuelle News aus und über Berlin hier auf news.de. Bild: Adobe Stock / Rico Oder

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Im Streit zwischen dem ARD-Sender RBB und der fristlos entlassenen Ex-Intendantin Patricia Schlesinger um viel Geld will das Landgericht Berlin am Mittwoch (12.00 Uhr) eine Entscheidung verkünden. Beide Seiten erheben in einem Zivilprozess Ansprüche und haben geklagt. Eine gütliche Einigung, wie sie das Gericht bei der Verhandlung im Januar angeregt hatte, ist gescheitert, wie es von beiden Seiten Anfang Juni hieß.

Schlesinger verlangt vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk Berlin-Brandenburg die Zahlung eines sogenannten Ruhegeldes. Das steht in ihrem Vertrag, der Sender zahlt aber nicht. Exemplarisch geht es in der Klage der Ex-Intendantin gegen den RBB um einen einzelnen Monat, nach Gerichtsangaben rund 18.300 Euro. Mit der Klage geht es Schlesinger um eine grundsätzliche Entscheidung bezüglich des Ruhegeldes.

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Streit um Ruhegehalt und Pflichtverletzungen

Der RBB will das Geld nicht zahlen und wirft seiner Ex-Intendantin Pflichtverletzungen vor. Der Sender will stattdessen, dass Schlesinger Geld zurückzahlt. Die Forderungen an die Ex-Senderchefin summieren sich laut RBB auf "mehrere Millionen Euro".

Der Skandal hatte im Sommer 2022 den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stark erschüttert. Es kamen damals Vorwürfe der Verschwendung und der Vetternwirtschaft auf. Es ging um Dienstwagen mit Massagesitzen, um luxuriöse Ausstattung in der Intendanz, Essen auf Senderkosten bei der Intendantin zu Hause, Dienstreisen, Zulagen für Führungskräfte und um ein inzwischen eingestampftes Millionen-Bauprojekt für die Redaktion.

Ermittlungen bei Staatsanwaltschaft

Unabhängig von diesem Zivilprozess am Landgericht Berlin ermittelt schon länger die Generalstaatsanwaltschaft Berlin rund um den RBB-Skandal, auch gegen die Ex-Intendantin. Die Auswertung dazu dauert laut Behördensprecher an. Schlesinger hat die Vorwürfe stets bestritten. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++ /roj/news.de

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