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Unfall: Tödlicher E-Scooter-Unfall: Entschuldigung des Angeklagten

Aktuelle Unfall-Meldungen lesen Sie auf news.de (Symbolbild). Bild: picture alliance/dpa | Marijan Murat

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Fast zwei Jahre nach dem Tod von zwei Jugendlichen bei einer Kollision ihres E-Scooters mit einem Auto hat der Prozess gegen den Autofahrer vor dem Amtsgericht Saarbrücken begonnen. Die Anklage wirft dem 46-Jährigen fahrlässige Tötung in zwei Fällen vor. Bei dem Unfall Anfang Juni 2023 waren zwei Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren gestorben.

Über seinen Verteidiger ließ der 46-jährige deutsche Angeklagte mitteilen, dass ihm das Geschehene "unheimlich leid" tue. "Auch wissentlich, dass es nur ein schwacher Trost ist, kann er sich nur entschuldigen", so Rechtsanwalt Daniel Schmitz. "Auch für ihn ist seit diesem Tag nichts mehr so, wie es vorher war."

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Der Autofahrer soll in jener Juninacht kurz nach 23.00 Uhr in der Saarbrücker Innenstadt mit 65 bis 71 Kilometer pro Stunde unterwegs gewesen sein, erlaubt waren 20 Stundenkilometer. Der 17-jährige E-Scooter-Fahrer und das Mädchen, das sich an ihn geklammert hatte, seien zur gleichen Zeit mit dem E-Scooter bei Rotlicht ungebremst in den Kreuzungsbereich gefahren. Dort prallten sie dann mit dem Auto zusammen. Ein Gutachter war zu dem Schluss gekommen, dass der Unfall vermeidbar gewesen wäre.

Bislang ist kein weiterer Prozesstag terminiert, ein Urteil könnte demnach bereits am Montag fallen. Das Strafmaß für fahrlässige Tötung reicht von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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