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Sodomie in England: 20-Jähriger filmte sich beim Hunde-Sex - kein Knast!

Der Mann filmte sich beim Hunde-Sex und muss nicht in den Knast. Bild: AdobeStock/ Eva (Symbolbild)

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Es klingt unglaublich und doch ist es wahr: Ein Mann aus England, der sich beim Hunde-Sex gefilmt und kinderpornografisches Material besessen und verbreitet hat, muss nicht in der Knast. Wie der britische "Daily Star" berichtet, konnte sich der 20-Jährige, der mutmaßlich Autist ist und ADS hat, einer Haftstrafe entziehen. Stattdessen wurde seine Strafe auf Bewährung ausgesetzt.

20-Jähriger filmte sich bei Sex mit Hund - und muss nicht in den Knast!

Am Donnerstag musste der 20-Jährige vor dem Gericht in Basildon erscheinen, wo das Strafmaß verkündet wurde. Man verurteilte ihn wegen des Besitzes anstößiger Bilder von Kindern in drei Fällen, wegen der Verbreitung anstößiger Bilder von Kindern und wegen des Besitzes extremer Pornografie. Doch all dessen ungeachtet: In den Knast muss der Pädophile nicht.

Sex-Täter hat Autismus und ADS

Staatsanwalt David Baird erklärte gegenüber dem "Daily Star": "Er hat die sieben Straftaten vor dem Amtsgericht zugegeben. Die Polizei durchsuchte seine Wohnung am 6. September 2020 und er war nicht zu Hause, also ging die Polizei zu seinem Arbeitsplatz und brachte ihn zurück zum Grundstück.Es gab eine ziemlich große Anzahl von Bildern und Videos von sexuellem Missbrauch von Kindern und ein Video, in dem er einen Hund sexuell missbrauchte."

Sex-Täter verschickte Missbrauchsbilder von Kindern und Babys

Das milde Strafmaß ist offenbar auf die Krankengeschichte des 20-Jährigen zurückzuführen. "Sie haben eine Aufmerksamkeitsdefizitstörung und Autismus und Sie haben mit Organisationen gearbeitet, die Ihnen helfen, die Auswirkungen dieser Straftat auf die Kinder zu erkennen. Ich habe den Eindruck, dass Sie die Bilder zum sexuellen Vergnügen heruntergeladen und an andere geschickt haben, um Freundschaften mit Gleichgesinnten zu schließen. Einige der Bilder zeigten Kinder im Alter von Babys bis zu 14 Jahren, die offensichtliche Schmerzen und Qualen hatten", erklärte die Richterin Samantha Cohen bei der Urteilsverkündung."

Hunde-Sex und Kinderpornografie-Besitz: Täter bekommt nur Bewährungsstrafe

Neben der zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilte Cohen den 20-Jährigen zu einer 60-tägigen Rehabilitationsmaßnahme in einem Behandlungszentrum für Sexualstraftäter. Außerdem wurde ihm aufgetragen, 120 Stunden unbezahlte Arbeit zu leisten. Darüber hinaus wurde gegen ihn eine Anordnung zur Verhinderung von sexuellem Schaden für 10 Jahre erlassen und er unterliegt während dieser Zeit den Meldepflichten des Registers für Sexualstraftäter.

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