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Urteil am Landgericht Kassel: Hochstaplerin tötete Patienten als falsche Narkoseärztin - Knast!

Sie gab sich als Narkoseärztin aus und gefährdete damit das Leben ihrer Patienten: Eine 51-Jährige ist in Kassel zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Bild: picture alliance/dpa | Swen Pförtner

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Eine Frau, die sich ohne entsprechende Ausbildung als Narkoseärztin ausgegeben hatte, ist inKassel zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht verhängte die Strafe am 25. Mai 2022 unter anderem wegen dreifachenMordes und zehnfachen versuchten Mordes. Die Richter stellten die besondere Schwere der Schuld fest. Damit wird es der 51 Jahre alten Verurteilten erschwert, möglicherweise nach 15 Jahren wieder aus der Haft freizukommen.

Drei Patienten starben: Falsche Narkoseärztin zu lebenslanger Haft verurteilt

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass sich die Frau mit einer gefälschten Approbationsurkunde eine Anstellung als Narkoseärztin in einem Hospital in Fritzlar (Hessen) erschlichen hatte. Nach Überzeugung der Richter starben durch Behandlungsfehler drei Patienten, andere trugen schwere Schäden davon.

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Die Staatsanwaltschaft hatte der Frau vorgeworfen, Betäubungsmittel mal falsch dosiert, mal eine Blutvergiftung nicht behandelt zu haben. Auch für stundenlangen Sauerstoffmangel sowie Schäden des Herz-Kreislauf-Systems und Organversagen von Patienten soll sie verantwortlich sein. Mal habe sie zu langsam, mal gar nicht auf die Komplikationen während der Narkose reagiert.

Nach ihrer Arbeit in Fritzlar von 2015 bis 2018 wechselte die Frau in den Reha-Bereich einer Klinik in Schleswig-Holstein - laut Ermittlern ebenfalls wieder unter falschen Angaben. Doch beim Wechsel der Ärztekammer wurden Unstimmigkeiten in ihren Unterlagen entdeckt. Die Angeklagte zeigte sich wegen Anstellungsbetrugs selbst an, doch auch die Ärztekammer Hessen und ihr früherer Arbeitgeber zeigten sie an.

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Landgericht Kassel verurteilt falsche Ärztin zu lebenslanger Haft

Die Staatsanwaltschaft hatte die Höchststrafe für die Frau gefordert. Ihrer Überzeugung nach handelte die Angeklagte aufgrund eines übersteigerten Geltungsbedürfnisses. Die Angst, den Status als Ärztin zu verlieren, habe sie Menschenleben gefährden und sogar nach Todesfällen weitermachen lassen. Die Verteidigung hatte den Mordvorwurf zurückgewiesen und sich für eine achtjährige Freiheitsstrafe - unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung in 16 Fällen - ausgesprochen.

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/news.de/dpa

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