Berlin: Weimer geht nicht gegen Entscheidung im Buchladen-Streit vor
Die Weltzeituhr auf dem Alexanderplatz in Berlin. Aktuelle Nachrichten aus und über Berlin hier auf news.de. Bild: Adobe Stock / Peter Jesche
Erstellt von Sarah Knauth
03.06.2026 12.33
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer akzeptiert einen Gerichtsbeschluss, wonach er die Betreiberinnen des Berliner Buchladens "Zur schwankenden Weltkugel" nicht als "politische Extremisten" bezeichnen darf. Der parteilose Staatsminister hat beim Verwaltungsgericht Berlin innerhalb der zweiwöchigen Frist keine Rechtsmittel eingelegt gegen die Entscheidung vom 30. April, wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage mitteilte.
"Damit ist der Beschluss bestandskräftig", erklärte er. Bis zur Klärung in der Hauptsache dürfe Weimer damit die Äußerung nicht wiederholen, erklärte der Gerichtssprecher. Dem Verwaltungsgericht liegen auch Klagen des Buchladens "Zur schwankenden Weltkugel" sowie zwei weiterer Läden in dem Streit über den Deutschen Buchhandlungspreis vor. Wann sich die Richter mit diesen Verfahren befassen, ist noch offen.
Strittige Äußerungen in Interview
Weimer hatte die drei Buchläden wegen "verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse" von dem Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossen. Öffentlich wurde nie bekannt, was gegen die drei Geschäfte vorliegt. Mit ihren Klagen vor dem Verwaltungsgericht Berlin verlangen die drei Buchläden nach Angaben ihrer Anwälte auch Einblicke ins Verfahren: Es bestehe "ein grundrechtlich geschütztes Interesse zu erfahren, wer genau wann und warum auf die Preisvergabe diesen bislang beispiellosen Einfluss genommen hat."
In einem Interview der "Zeit" wurde Weimer dann die Frage gestellt: "Aber warum haben Sie in die Vergabe des Buchhandlungspreises eingegriffen?"
Der Kulturstaatsminister antwortete: "Wenn der Staat Preise vergibt und Steuergelder einsetzt, dann kann er das nicht für politische Extremisten tun." Die Betreiber des Buchladens "Zur schwankenden Weltkugel" zogen deswegen vor Gericht, nachdem Weimer es abgelehnt hatte, eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben.
Gericht: Persönlichkeitsrechte verletzt
Das Gericht befand im Eilverfahren, die Äußerung verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betreiber der Buchhandlung. Sie sei demnach so zu verstehen, dass die Antragstellerinnen politische Extremisten seien. "Für diese Bewertung existiere keine belastbare Tatsachengrundlage." Trotz Nachfragen vom Gericht habe Weimer nicht aufgeklärt, welche tatsächlichen Erkenntnisse ihn dazu bewogen hätten, eine Anfrage an das Bundesamt für Verfassungsschutz über die Buchhandlung zu richten.
"Die Diffamierung der Buchhandlung von Kulturstaatsminister Weimer war ein klarer Rechtsbruch. Das ist nun auch gerichtlich geklärt", sagte der Anwalt der Berliner Buchhandlung, Jasper Prigge, laut Mitteilung. "Herr Weimer sollte sich entschuldigen und die drei Buchhandlungen endlich rehabilitieren." Eine Stellungnahme des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien lag zunächst nicht vor.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
Weitere aktuelle News im Ressort "Medien":
- Gronau: Sonderschau mit Blick in "Panikzentrale" von Udo Lindenberg
- Berlin: Alfons findet nach 26 Jahren "seine" DDR-Trainingsjacke
- Berlin: Wie drei Berliner den Pop veränderten
- Kiel: Wahl: "Malerische Altstädte machen mich misstrauisch"