eBook-Piraterie: Mit diesen Gratis-Angeboten machen sich Bücher-Fans strafbar
E-Books illegal herunterzuladen, kann teuer werden. Bild: Adobe Stock/ MyBears
Von news.de-Redakteurin Sabrina Böhme
30.08.2025 05.45
- Illegale eBooks downloaden ist strafbar
- Bücher-Piraterie im Internet verletzt das Urheberrecht: Strafen können drohen
- Günstige Bücher ohne rechtliche Probleme
In der Booktok-Community gab es zuletzt einen Aufschrei: Ein Account warb dafür, sich im Internet kostenlose eBooks, möglicherweise auch mitbeliebten Buchreihen herunterzuladen. Doch die vermeintlich gut gemeinte Aktion verführt Nutzer möglicherweise zu einer Straftat. Denn diese Seiten bieten illegale Downloads an. Mit einem Klick verwandelt sich das günstige Leseangebot in eine fiese Falle.
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Was ist das Urheberrecht?
Wer illegal Bücher in seinen Besitz bringt, der verletzt das Urheberrecht. Das Urheberrecht schützt alle Werke, die eine natürliche Person erschaffen hat. Dazu gehören auch Bücher - in physischer oder digitaler Form (UrhG § 2). Damit stehen dem oder der Autor:in einige Rechte zu:
- Urheberpersönlichkeitsrechte: Diese umfassen das Recht, eine Entstellung des Werks zu verbieten, das Veröffentlichungsrecht und das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft.
- Verwertungsrechte oder Vervielfältigungsrecht: Autoren oder Verlage können entscheiden, ob und wie ihre Bücher verbreitet und vervielfältigt werden dürfen.
- Nutzungsrechte: Es ähnelt einer Verwertung. Dabei regeln Urheber, ob sie Dritten erlauben, ihr Werk zu nutzen. Hierfür können sie Lizenzen erteilen. Das wird meistens vertraglich geregelt.
Buchkäufer erhalten auch ein Recht. Sobald sie zum Beispiel einen Roman kaufen, dürfen sie diese Kopie privat benutzen (Vervielfältigungsrecht). Der Freundin den neuesten Thriller zu schenken oder Bücher auf dem Flohmarkt zu verkaufen, ist nicht verboten (§ 17 Abs. 2 UrhG). Hier greift der Erschöpfungsgrundsatz. Dieser gilt bei allen körperlichen Verwertungsformen, also für alle legal erworbenen Bücher.
Welche Rechte gelten für eBooks?
Dieser Grundsatz greift aber nicht bei eBooks. Es handelt sich um unkörperliche Verwertungsformen. Anders als bei gedruckten Werken gilt hier nur ein einfaches Nutzungsrecht. Das bedeutet: Die digitalen Geschichten dürfen nicht weitergegeben oder vervielfältigt werden. Das regeln die Geschäftsbedingungen des Anbieters. Allgemein gilt: Sowohl gedruckte Bücher als auch ihre digitalen Pendants sind nur für den Privatgebrauch bestimmt.
Urheberrechtsverletzung: So können Autoren bei Bücher-Piraterie vorgehen
Wer also gekaufte eBooks kopiert, fälscht, hochlädt, vervielfältigt oder illegal auf zum Beispiel Tauschbörsen oder über Sharehoster unentgeltlich anbietet, begeht eine Urheberrechtsverletzung. Das nennt sich Buchpiraterie. Dagegen gehen Autoren und Verlage gezielt vor, wie der Deutsche Börsenverein schreibt.
Autoren können dagegen vorgehen. Dafür haben sie mehrere Möglichkeiten:
- persönlicher Kontakt: die betroffene Person kontaktieren.
- Rechnung schreiben und die Kosten für das eBook einfordern.
- Mit einer Abmahnung vom Anwalt um Unterlassung bitten. Dieses Schreiben kann um eine künftige Unterlassungserklärung erweitert werden.
- strafrechtliche Verfolgung: Der Fall landet vor Gericht. Das ist eher unüblich und wird nur bei öffentlichem Interesse gemacht.
Geschädigte Autoren sollten vorher immer die Beweise sichern, also Screenshots anfertigen, IP-Adressen oder URLs speichern, sowie das Datum und Uhrzeit notieren. In jedem Fall lohnt sich eine Rechtsberatung. Das gilt auch für Personen, die eBooks illegal heruntergeladen haben sollen. Nicht immer muss es sich um einen Verstoß handeln.
Dennoch können selbst Unbeteiligte rechtliche Probleme bekommen. Sollte eine Person zum Beispiel über das WLAN eines Freundes eBooks von illegalen Plattformen heruntergeladen haben, könnte der Besitzer des Routers belangt werden. Hier liegt die Beweispflicht vor. Schützen Sie deshalb immer Ihr Passwort und überwachen Sie, welche Personen Zugang zu ihrem WLAN oder PC haben.
Illegale eBooks: So hoch fallen Strafen aus
Manchmal gehen die Fälle glimpflich aus, wenn die Personen diese eBooks nicht mehr nutzen, nachdem sie durch eine Abmahnung dazu aufgefordert wurden. Landet der Fall vor Gericht, können jedoch Geldstrafen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren drohen. Wie hoch die Strafe ausfällt, richtet sich danach, welche Form des Schadenersatzes gefordert wird. Kläger können eine fiktive Summe fordern, die sie sonst auch durch Lizenzen erhalten hätten (Lizenzanalogie, § 100 UrhG Entschädigung in Geld). Ansonsten können sie den eingebüßten Gewinn einfordern (Verletzergewinn) oder den für sie entstandenen Schaden (entgangener Gewinn).
Spartipps für Buchliebhaber: Gratis-Romane ohne rechtliche Probleme
Damit Buchliebhaber gar nicht erst Probleme bekommen, können Sie dennoch an kostenlose oder günstige Bücher kommen. Das Urheberrecht auf gedruckte oder digitale Werke verfällt 70 Jahre nach dem Tod einer Person. Bei Fotos ist die Spanne kürzer. Deshalb können Verlage oder Autoren Bücher kostenlos anbieten. Das "Projekt Gutenberg" ist eine gute Anlaufstelle. Ansonsten lohnt es sich, Buchblogger zu sein - die von Verlagen zur Verfügung gestellten Rezensionsexemplare kosten nämlich nichts. Einige Selfpublisher schicken ihre Romane gratis zu. Dennoch müssen Blogger einige rechtliche Aspekte einhalten, um sich rechtlich abzusichern. Ansonsten einfach nach Bücherschränken Ausschau halten oder sich in der Bibliothek anmelden. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre kostet die Benutzung nichts. Dennoch ist es immer günstiger, sich einen Ausweis zu holen. Flohmärkte könnten sich ebenfalls bei der Suche nach neuer Lektüre lohnen. Dort finden sich häufig echte Besteller zum Schnäppchenpreis.
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bos/loc/news.de