Polizei-News Wismar, 13.07.26: 14-Jährige nach Alkoholkonsum in Wismar im Krankenhaus - Polizei ermittelt
Die Polizei berichtet über einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Armin Weigel
Erstellt von Team Datenjournalismus
13.07.2026 14.49
Nachdem eine 14-jährige Jugendliche am Samstagnachmittag, d. 11.07.2026, nach dem Konsum alkoholischer Getränke in Wismar in einem lebensbedrohlichen Zustand in ein Krankenhaus eingeliefert werden musste, hat die Kriminalpolizei die Ermittlungen aufgenommen.
Nach bisherigen Erkenntnissen hielten sich ein 17-Jähriger, drei 14-Jährige sowie ein 13-jähriges Kind auf einem Schulgelände an der Kapitänspromenade in Wismar auf und konsumierten dort gemeinsam hochprozentige alkoholische Getränke. Im weiteren Verlauf sei gegen 17:50 Uhr eine 14-Jährige infolge des Alkoholkonsums in einen lebensbedrohlichen Zustand geraten.
Ein auf die Situation aufmerksam gewordener Zeuge habe umgehend den Rettungsdienst alarmiert und habe gemeinsam mit den unmittelbar eintreffenden Polizeibeamten mit Erste-Hilfe-Maßnahmen begonnen. Die Jugendliche wurde anschließend zur weiteren medizinischen Behandlung von einem Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht. Nach aktuellem Stand ist ihr Gesundheitszustand stabil.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand soll der 17-Jährige die hochprozentigen alkoholischen Getränke zuvor in einem nahegelegenen Geschäft erworben und den Anwesenden zur Verfügung gestellt haben.Die Kriminalpolizei hat Ermittlungen wegen des Verdachts der Körperverletzung durch Unterlassen und der unterlassenen Hilfeleistung eingeleitet. Zudem sind Ermittlungen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz eingeleitet worden. Hintergrund ist die mutmaßliche Weitergabe hochprozentiger alkoholischer Getränke an Minderjährige.
Die Ermittlungen zu den genauen Umständen des Geschehens dauern an.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Alkohol insbesondere für Kinder und Jugendliche erhebliche gesundheitliche Risiken birgt. Erwachsene tragen eine besondere Verantwortung, alkoholische Getränke nicht an Minderjährige weiterzugeben.
In Notfallsituationen ist unverzüglich Hilfe zu leisten und der Rettungsdienst über den Notruf 112 zu verständigen. Die Angst vor möglichen Konsequenzen darf nicht dazu führen, dass notwendige Hilfe ausbleibt.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeipräsidium Rostock vom 13.07.2026 gegen 14:17 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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