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Polizei-News München, 08.07.26: Unerlaubte Einreisen in Bayern - Feststellungen der Bundespolizeidirektion München

Die Polizei informiert über ein aktuelles Delikt (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Peter Kneffel

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Die für die grenzpolizeilichen Aufgaben im Freistaat Bayern zuständige Bundespolizeidirektion München hat die folgenden Feststellungen getroffen:

I. Unerlaubte Einreisen an Land- und Luftgrenzen

Die monatlichen Zahlen von Januar 2021 bis Juni 2026 zu den unerlaubt eingereisten Personen können der Tabelle in der Anlage entnommen werden.

In den Jahren 2024 - 2026 wurden von der BPOLD München in Bayern 13.553 Personen unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben (Luft- und Landweg).

II. Art der Feststellungen seit den vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen - nur an Landgrenzen

Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch.

Folgende Feststellungen haben die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei in Bayern dabei zwischen dem 16. September 2024 und dem 30. Juni 2026 (einschließlich) getroffen:

  • 20.939 unerlaubte Einreisen (davon AUT: 16.288 / davon CZE: 4.651)

  • 13.553 (davon AUT: 12.297 / davon CZE: 1.256) Personen wurden unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben,

  • 751 (davon AUT: 663 / davon CZE: 88) Personen besaßen eine Wiedereinreisesperre für Deutschland und wurden daher an der Einreise gehindert,

  • 1.039 (davon AUT: 963 / davon CZE: 76) Schleuser wurden vorläufig festgenommen,

  • als Beifang konnten 4.582 (davon AUT: 3.670 / davon CZE: 912) offene Haftbefehle vollstreckt sowie

  • 353 (davon AUT: 272 / davon CZE: 81) Personen aus dem links-, rechts- und ausländerextremistischen oder dem islamistischen Spektrum festgestellt werden.

III. Art der Feststellungen seit 8. Mai 2025 nur an Landgrenzen im Zeitraum bis 30. Juni 2026 (einschließlich)

Unerlaubte Einreisen: 12.566

        davon AUT:    9.573        davon CZE:    2.993

Zurückweisungen/Zurückschiebungen: 8.624 davon AUT: 7.765 davon CZE: 859

Davon § 18 (2) AsylG: 546

        davon AUT:    529        davon CZE:    17

Vulnerable Gruppen: 38

       davon AUT:    37       davon CZE:     1

Wiedereinreisesperren: 442

        davon AUT:    380        davon CZE:    62

Schleuser: 627

        davon AUT:    584        davon CZE:    43

Haftbefehle: 3.062

        davon AUT:    2.444        davon CZE:    618

PMK-Treffer: 261 davon AUT: 199 davon CZE: 62

Hintergrund: Die Kontrollen betreffen seit 16. September 2024 auch die Landgrenzen zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark. An den übrigen Landgrenzen (Polen, Tschechien, Österreich und Schweiz) fanden die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen bereits zuvor statt. Die Grenzkontrollen sind zum Schutz der inneren Sicherheit und zur Reduzierung irregulärer Sekundärmigration notwendig.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeidirektion München vom 08.07.2026 gegen 08:53 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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