Polizei-News Lorsch, 01.07.26: Polizeikräfte aus vier Bundesländern kontrollieren Güter- und Personenverkehr, 11 Mal Weiterfahrt untersagt
Unfall für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Tobias Arhelger
Erstellt von Team Datenjournalismus
01.07.2026 11.51
Über 40 Beamtinnen und Beamte aus Hessen, den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz sowie des Bundesamtes für Logistik und Mobilität, kontrollierten am Dienstag (30.06.) auf der Tank- und Rastanlage Lorsch den gewerblichen Güter- und Personenverkehr auf der A 67. Insgesamt wurde 33 Fahrzeugeinheiten von der Polizei gestoppt. 22 davon wurden beanstandet.
Die festgestellten Mängel reichten von Verstößen gegen die EU-EWR-Sozialvorschriften über technische Mängel, Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) bzw. Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) bis hin zu Abfalltransportverstößen. Die Beamten zogen zudem rund 2000 Euro Sicherheitsleistungen an Ort und Stelle ein. In elf Fällen mussten die Gesetzeshüter zudem die Weiterfahrt untersagen.
Das Ergebnis der festgestellten Verstöße zeigte erneut, dass solche Kontrollmaßnahmen unerlässlich sind und auch zukünftig fortgesetzt werden. Auffallend hoch war die Anzahl festgestellter Untersagungen der Weiterfahrt wegen beschädigter Bereifung. In allen Fällen konnten die Mängel an der Kontrollstelle zwar behoben werden, teilweise allerdings nur mit erheblichem Aufwand, weil von den Transportunternehmen Werkstattfahrzeuge an die Kontrollstelle beordert werden mussten, um die Transportfahrzeuge wieder instand zu setzen.
Ein Transportunternehmen musste sogar zunächst die mit erheblichen Hitzerissen versehene Bremsscheibe der Zugmaschine ersetzen, bevor der Transport weitergeführt werden konnte. Einem südeuropäischen Sattelzug musste die Weiterfahrt untersagt werden, weil Zugmaschine und Anhänger in Kombination die maximal zulässige Größe der Kraftstofftanks von 1500 Litern überschritten. Dadurch wurde derTransport kennzeichnungspflichtig und die Fahrer hätten gemäß geltender Bestimmungen geschult sein müssen. Beide Voraussetzungen lagen allerdings nicht vor. Neben der Behebung desunzulässigen Zustandes musste der verantwortliche Unternehmer zudem eine Sicherheitsleistung hinterlegen, um das anhängige Bußgeldverfahren zu gewährleisten.
Ein deutsches Transportunternehmen verwendete Fahrpersonal aus einem Drittstaat. Weil keine ausreichende Arbeitsberechtigung vorlag, handelte es sich um eine illegale Arbeitsaufnahme. Dies stellt einenStraftatbestand nach dem Aufenthaltsgesetz dar. Sowohl der Disponent, als auch der eingesetzte Fahrer müssen sich nun entsprechend strafrechtlich verantworten.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeipräsidium Südhessen vom 01.07.2026 gegen 11:13 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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