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Polizei-News Mittelbaden, 29.06.26: Autokorso WM

Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Daniel Vogl

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Bei den bisherigen Fußballspielen der Fußballweltmeisterschaft wurde der Polizei im Präsidiumsbereich Offenburg, abgesehen von nächtlichen Ruhestörungen, keine nennenswerten Zwischenfälle bekannt.

Die mittlerweile schon traditionellen Autokorsos werden auch bei der diesjährigen Weltmeisterschaft von den Fans genutzt, um ihrer Freude im Anschluss an die sportlichen Wettkämpfe Ausdruck zu verleihen. Trotz aller Begeisterung setzt die Siegeseuphorie die öffentliche Ordnung nicht außer Kraft.

Im Polizeipräsidium Offenburg wird die Durchführung von Autokorsos als Ausdrucksform der Freude und Brauchtumspflege bis zu einem gewissen Grad toleriert. Grundsätzlich finden Autokorsos aber nicht in rechtsfreien Räumen statt.Erste Priorität im Rahmen des polizeilichen Vorgehens hat die unmittelbare Unterbindung oder Verhinderung von selbst- oder fremdgefährdenden Verhaltensweisen von Korso Teilnehmern sowie die Minimierung von Verkehrsstörungen.Erhält die Polizei Kenntnis von Straftaten und bedeutenden Ordnungswidrigkeiten schreiten wir konsequent ein.

Einschreiten wird die Polizei besonders dann, wenn:

  • Personen während des Korsos auf Fahrzeugdächern oder Motorhauben sitzen,

  • wenn auf Fußgänger oder Personengruppen zugefahren wird,

  • sich Insassen aus den Fenstern oder dem Schiebedach lehnen,

  • in Bereiche mit Fußgängerverkehr gefahren

  • oder Pyrotechnik eingesetzt wird.

Polizeivizepräsident S. Jäger:

"Einem Autokorso steht nichts entgegen, solange man sich an die Regeln hält und die gegenseitige Toleranzgrenze nicht überstrapaziert wird. Auch den zeitlichen Rahmen sollte man nicht zu sehr ausreizen. Die Nachtruhe des weniger fußballbegeisterten Teils der Bevölkerung ist mindestens ebenso wichtig wie die geduldete Freude über einen Triumph."

Mit zunehmender Euphorie nimmt auch die Farbenvielfalt auf den Straßen zu. Fans schmücken ihre Vehikel in den Nationalfarben ihrer Lieblingsmannschaft. Hierbei kommt immer wieder die Frage auf, inwieweit dies zulässig ist. Fanartikel am Auto sind grundsätzlich erlaubt, solange sie nicht die Sicht des Fahrers einschränken oder andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Die weit verbreiteten Fähnchen sind für hohe Geschwindigkeiten nicht geeignet, deshalb müssen sie beispielsweise vor dem Befahren der Autobahn abgenommen werden. Der Fahrer muss sicherstellen, dass sich Anbauteile unterwegs nicht lösen, sonst kann er im Schadensfall dafür verantwortlich gemacht werden. Die "Überzieher" für die Seitenspiegel sind nur erlaubt, sofern hierdurch kein Blinker verdeckt wird.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeipräsidium Offenburg vom 29.06.2026 gegen 11:35 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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