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Polizei-News Mönchengladbach, 22.06.26: Zwei Sondereinsätze gegen Alkohol & Drogen im Straßenverkehr

Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Oliver Berg

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In der vergangenen Woche hat sich die Polizei Mönchengladbach an der europaweiten Verkehrsaktion ROADPOL mit dem Schwerpunkt "Alcohol & Drugs" beteiligt. Ziel der Aktionswoche war es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Gefahren von Alkohol- und Drogenkonsum im Straßenverkehr konsequent zu bekämpfen.

Beamtinnen und Beamte der Direktion Verkehr führten hierzu am Donnerstag, 16. Juni, sowie am Samstag, 20. Juni, zwei Sondereinsätze durch.

Auch die anderen Direktionen des Polizeipräsidiums sowie Mitarbeiter der "mags" beteiligten sich an der Aktionswoche, sodass insgesamt über 300 Fahrzeuge kontrolliert und auf eine mögliche Beeinflussung der Fahrzeugführenden durch Alkohol oder Drogen überprüft werden konnten. Dabei zeigt sich erneut, dass trotz bestehender Verbote immer wieder Fahrzeugführende angetroffen werden, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen am Straßenverkehr teilnehmen.

Neben diesen Delikten stellten die Kontrollen auch zahlreiche weitere Verkehrsverstöße fest. Hierzu zählen unter anderem Verstöße gegen das Verbot der Handynutzung am Steuer, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Rotlichtverstöße, Gurtverstöße sowie Verstöße im Zusammenhang mit abgelaufenen Hauptuntersuchungen. Darüber hinaus wurden auch Verstöße gegen das Fahrpersonalrecht, das Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie Verdachtsfälle im Bereich der Schwarzarbeit und des unerlaubten Aufenthalts festgestellt.

Besonders hervorzuheben ist ein Sachverhalt: Einen Fahrzeugführer hielten die Einsatzkräfte zunächst an, da der Verdacht bestand, er könne illegal Schrott sammeln. Im Verlauf der Kontrolle ergaben sich jedoch weitere erhebliche Feststellungen. Der Fahrer stand unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und verfügte zudem über keine gültige Fahrerlaubnis. Neben entsprechenden Strafanzeigen wegen Fahrensunter Drogeneinfluss und Fahrens ohne Fahrerlaubnis muss sich der Betroffene auch auf ein Verfahren durch die zuständige Untere Abfallbehörde einstellen.

Der Verdacht der illegalen Schrottsammlung bestätigte sich, was ein Bußgeld von über 3.500 Euro nach sich zieht. Darüber hinaus wurde das eingesetzte Fahrzeug sichergestellt. Gerade vor dem Hintergrund der Sommerzeit sowie laufender Großereignisse wie der Fußball-Weltmeisterschaft kommt es vermehrt zu Feierlichkeiten, bei denen Alkohol konsumiert wird. Die Polizei weist daher ausdrücklich darauf hin, dass bereits geringe Mengen Alkohol oder der Konsum von Drogen die Fahrtüchtigkeit erheblich beeinträchtigen können und somit große Gefahren für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmende die Folge sind.

Für Kraftfahrzeugführende gelten klare gesetzliche Promillegrenzen. Auch für Radfahrende sowie Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern bestehen feste Grenzwerte. Werden die überschritten, drohen rechtliche Konsequenzen. Diese reichen von Bußgeldern über Fahrverbote bis hin zu strafrechtlichen Maßnahmen und finanziellen Belastungen.

Die Polizei appelliert daher eindringlich an alle Verkehrsteilnehmenden, im Zweifel das Fahrzeug stehen zu lassen und auf alternative Transportmöglichkeiten auszuweichen. So lassen sich Gefahren für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmende vonvornherein vermeiden.

ROADPOL ist ein internationaler polizeilicher Zusammenschluss mit dem Hauptziel, die Zahl der Todesfälle und schweren Verletzungen auf europäischen Straßen zu reduzieren.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizei Mönchengladbach vom 22.06.2026 gegen 12:42 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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