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Polizei-News Illingen, 08.06.26: Jugendliche bewerfen Züge mit Steinen

Unfall für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Tobias Arhelger

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Donnerstagabend (4. Juni) haben bislang unbekannte Täter im Bereich Illingen mehrere Züge mit Steinen beworfen. Es entstand ein Sachschaden im fünfstelligen Bereich.

Gegen 18 Uhr passierten die Regionalexpresse 19024 (Laufweg: Stuttgart - Karlsruhe) und 19025 (Laufweg Karlsruhe - Stuttgart) die Ortschaft Illingen.

Hierbei erkannten die Triebfahrzeugführer fünf augenscheinlich jugendliche Personen auf einer über die Gleise führenden Brücke, die jeweils einen Stein auf die durchfahrenden Züge warfen. Beide Triebfahrzeugführer leiteten umgehend eine Schnellbremsung ein. Dabei wurden keine Personen verletzt, eine Weiterfahrt war erst mal möglich.

Beamte der Bundespolizei nahmen später die Züge bei ihren Haltepunkten in Karlsruhe und Stuttgart in Augenschein. Ein Zug wies hierbei einen Schaden im Bereich einer Scheibe auf. Die Schadenshöhe wird derzeit auf einen fünfstelligen Betrag geschätzt.

Die Bahnstrecke war in der Zeit von 18:10 - 19:10 Uhr in beide Fahrtrichtungen gesperrt.

Personenbeschreibungen zu zwei Tatverdächtigen liegen vor:

  • Tatverdächtiger 1: indischer Phänotyp jugendlichen Alters, schwarze Adidas-Jacke und schwarze Hose
  • Tatverdächtiger 2: ebenfalls indischer Phänotyp jugendlichen Alters, weißer Pulli und blaue Jeans

Die Bundespolizeiinspektion Karlsruhe hat die Ermittlungen wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr aufgenommen. In diesem Fall werden Zeugen des Vorfalls gesucht. Personen, die sachdienliche Hinweise zur Täterschaft und/oder dem Tathergang geben können, werden gebeten, sich unter der Rufnummer 0721 - 120 160 mit den ermittelnden Beamten in Verbindung zu setzen. Zudem nimmt jede Polizeidienststelle Hinweise entgegen.

Die Bundespolizei warnt immer wieder davor, Steine auf durchfahrende Züge zu werfen. Dies kann schwere oder gar tödliche Unfälle nach sich ziehen. Ein solches Verhalten ist in keinem Fall als "jugendlicher Leichtsinn" zu werten, sondern stellt immer ein strafbares Verhalten dar.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeiinspektion Karlsruhe vom 08.06.2026 gegen 14:26 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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