Polizei-News Kleve - Kempen - Straelen - Weeze - Emmerich, 01.06.26: Bundespolizei vollstreckt mehrere Haftbefehle am Wochenende
Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Daniel Vogl
Erstellt von Team Datenjournalismus
01.06.2026 12.11
Am vergangenen Wochenende hat die Bundespolizei am Flughafen Weeze sowie im Raum Kleve und Kempen zahlreiche Haftbefehle vollstreckt. Mehrere Personen wurden festgenommen. In den meisten Fällen konnten die Betroffenen die drohende Ersatzfreiheitsstrafe durch die Zahlung der offenen Beträge abwenden.
Den Auftakt machte am Freitagmorgen, 29. Mai 2026, eine Kontrolle an der Anschlussstelle Straelen auf der Bundesautobahn 40. Dort überprüften Beamte der Bundespolizei einen 30-jährigen Polen nach erfolgter Einreise aus den Niederlanden. Wie sich herausstellte, lag gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hanau wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort vor. Der Gesuchte hätte eine Geldstrafe in Höhe von 900 Euro sowie Verfahrenskosten von 124,50 Euro zahlen müssen. Alternativ hätte ihm 15 Tage Ersatzfreiheitsstrafe gedroht. Der Pole wurde festgenommen und zu dem Bundespolizeirevier Kempen gebracht. Vor Ort konnte er den Betrag begleichen und ihm wurde die Weiterreise gestattet.
Am Freitagabend kam es ebenfalls zu einem Vollstreckungshaftbefehl. Hiernach kontrollierte die Bundespolizei einen 26-jährigen Rumänen im Fernreiseverkehr auf Höhe des Bahnhofs Emmerich, nach erfolgter Einreise aus den Niederlanden. Gegen den Reisenden bestand zum einen ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Koblenz wegen besonders schweren Falls der Brandstiftung. Hiernach muss er noch eine Restfreiheitsstrafe von 267 Tagen verbüßen. Zum anderen war der Mann zur Festnahme im Zusammenhang mit seiner Ausweisung, Abschiebung oder Zurückschiebung ausgeschrieben. Anlass hierfür war der Entzug seines Freizügigkeitsrechts. Der 26-Jährige wurde festgenommen und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen zu Haftantritt in die Justizvollzugsanstalt Kleve gebracht. Die aufenthaltsbeendenden Maßnahmen werden nach Verbüßung seiner Restfreiheitsstrafe durch die Bundespolizei durchgeführt.
Am Samstagmittag kontrollierte die Bundespolizei am Flughafen Weeze bei der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Tanger einen 27-jährigen Marokkaner. Der Reisende legte im Rahmen der Kontrolle seinen marokkanischen Reisepass sowie einen deutschen Aufenthaltstitel vor. Nach Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Köln wegen Urkundenfälschung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorlag. Offen war eine Geldstrafe von insgesamt 1800 Euro. Alternativ hätte ihm 60 Tage Ersatzfreiheitsstrafe gedroht. Der Marokkaner wurde festgenommen und zum Dienstverrichtungsraum Weeze gebracht, wo er den offenen Betrag begleichen konnte. Nach Abschluss aller Maßnahmen wurde er von dem Dienstverrichtungsraum entlassen. Seinen Flug konnte er nicht mehr antreten.
Auch am Sonntagabend vollstreckte die Bundespolizei einen weiteren Haftbefehl am Flughafen Niederrhein in Weeze. Bei der Kontrolle einer 49-jährigen Rumänin stellte sich heraus, dass gegen sie ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Osnabrück wegen Diebstahls und Computerbetrugs vorliegt. Die Verurteilte musste noch einen offenen Geldbetrag in Höhe von 1800 Euro sowie zusätzliche Einziehungskosten von 1785 Euro und Bearbeitungskosten von 81 Euro bezahlen. Alternativ hätte ihr eine 60-tägige Ersatzfreiheitsstrafe gedroht. Die Gesuchte konnte den fälligen Geldbetrag bei der Bundespolizei einzahlen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte sie ihre Reise fortsetzen.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeidirektion Sankt vom 01.06.2026 gegen 11:35 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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