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Polizei-News Duisburg; Kreis Kleve, 19.05.26: Anwärterin des Hauptzollamts Duisburg deckt Schmuggel von Goldschmuck am Flughafen Weeze auf

Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Julian Stratenschulte

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Am 11.05.2026 kontrollierten die Zöllnerinnen und Zöllner der Kontrolleinheit Reiseverkehr des Hauptzollamts Duisburg am Flughafen Weeze zwei aus Marokko einreisende Frauen (31 und 52 Jahre alt). Die Reisenden, Mutter und Tochter, passierten den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren des Flughafens als sie von einer Anwärterin, die im Rahmen ihrer Ausbildung beim Hauptzollamt Duisburg am Flughafen Weeze tätig war, für eine Zollkontrolle anlässlich ihrer Einreise aus einem Drittland angehalten wurden.

Beim Durchleuchten des mitgeführten Reisegepäcks mit einem Röntgengerät konnten mehrere Schmuckschatullen erkannt werden. Daraufhin entschlossen die Zöllnerinnen und Zöllner, das Gepäck für eine weitergehende Kontrolle durch die Reisenden öffnen zu lassen. Dabei konnten in den Schatullen Kaufbelege über verschiedenste Goldschmuckstücke festgestellt werden. Es stellte sich heraus, dass die beiden Reisenden den in Marokko käuflich erworbenen Goldschmuck in Form von Armbändern und Ringen im Wert von umgerechnet insgesamt rund 20.000 Euro am Körper trugen.

Mit einem Wert von rund 20.000 Euro lag der Goldschmuck weit über der Reisefreimenge von 430 Euro pro Person bei Flugreisenden und eine Anmeldung der Waren bei der Zollstelle wäre für die beiden Reisenden verpflichtend gewesen. Aufgrund der Benutzung des grünen Ausgangs für anmeldefreie Waren besteht nun gegen beide Reisenden der Verdacht der versuchten Steuerhinterziehung. Daher wurde in beiden Fällen vor Ort ein Steuerstrafverfahren eingeleitet und der Goldschmuck wurde als Beweismittel sichergestellt. Der verhinderte Steuerschaden beläuft sich auf über 4.000 Euro.

Weitere Informationen zu der Arbeit des Zolls und zu der Ausbildung beziehungsweise des Studiums beim Zoll erhalten Interessierte auf der Internetseite www.zoll.de oder www.zoll-karriere.de.

Zusatzinformation:

Falls Reisemitbringsel die Freimengen überschreiten, sind Einfuhrabgaben zu entrichten. Diese Reisemitbringsel sind bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat bei der Zollstelle (z. B. durch Benutzung des roten Ausgangs am Flughafen) mündlich anzumelden. Dort werden die dafür anfallenden Einfuhrabgaben berechnet. Ausschlaggebend für die Höhe der Abgaben sind die Art und der Wert der Ware. Grundsätzlich müssen die festgesetzten Abgaben an Ort und Stelle entrichtet werden.

Weitere Informationen zu Reisefreimengen und Zollbestimmungen erhalten Interessierte auf www.zoll.de.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Duisburg vom 19.05.2026 gegen 13:15 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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