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Polizei-News Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart, 28.04.26: Vollstreckungshaftbefehle wegen Verkehrsdelikten festgestellt

Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Jens Büttner

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Im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle wurde seitens der Bundespolizei am Flughafen Stuttgart in zwei Fällen die Vollstreckungshaft aufgrund verkehrsrechtlicher Delikte festgestellt.

Im ersten Fall wurde ein 36-jähriger deutscher Staatsangehöriger bei der Ausreise nach Antalya in Gewahrsam genommen. Gegen den Deutschen lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Nach Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 1.599,89 Euro war es dem Mann möglich, seinen Flug nach Antalya anzutreten.

In einem zweiten Fall wurde ein 45-jähriger irischer Staatsangehöriger bei der Ausreise nach Dublin in Gewahrsam genommen. Gegen den Mann lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Karlsruhe wegen Trunkenheit im Verkehr vor. Da er keine ausreichenden Barmittel mit sich führte, wurde die Geldstrafe in Höhe von 720 Euro durch Angehörige beglichen. Im Anschluss war auch der Ire in der Lage, seine Reise anzutreten.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeiinspektion Flughafen vom 28.04.2026 gegen 07:06 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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