Polizei-News Magdeburg, 10.04.26: Fahrt mit dem Fahrstuhl endet mit Strafanzeige und Platzverweis
Die Polizei berichtet über einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / Christoph Reichwein
Erstellt von Team Datenjournalismus
10.04.2026 12.37
Am Donnerstag, den 9. April 2026 schlug um 15:48 Uhr ein 71-Jähriger einem 46-Jährigen während der Fahrt mit dem Fahrstuhl vom Personen-tunnel zum Bahnsteig am Hauptbahnhof Magdeburg mit der Faust ins Gesicht und trat den Geschädigten wiederholt gegen dessen Beine. Auf dem Bahnsteig acht nahm ein Wartender die Situation durch die verglaste Tür des hochfahrenden Lifts wahr und machte sich gegenüber einer gemeinsamen Streife der Landes- und Bundespolizei bemerkbar. Die Einsatzkräfte waren zu diesem Zeitpunkt auf Bahnsteig sechs und begaben sich umgehend zum Ereignisort. Es wurden von allen involvierten Personen die Personalien aufgenommen. Der aus Syrien stammende Mann gab an, keine Verletzungen durch den Angriff erlitten zu haben und eine ärztliche Behandlung nicht notwendig sei. Der Tatverdächtige stimmte einem freiwilligen Atemalkoholtest zu und folgte den Einsatz-kräften in die Räumlichkeiten der Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg. Der Test brachte einen Wert von 1,26 Promille. Anschließend sollte der Deutsche die Diensträume der Polizei wieder verlassen. Er weigerte sich, musste an den Armen ergriffen und herausgeführt wer-den. Hierbei stemmte er sich gegen die Laufrichtung und beleidigte die handelnden Kräfte wiederholt mit ehrverletzenden Worten, zeigte im Weiteren den verbotenen Hitlergruß und rief eine verfassungswidrige Äußerung. Unvermittelt holte er gegenüber einem Bundespolizisten zum Faustschlag aus. Der Beamte konnte dem Schlag ausweichen. Weitere Weisungen ignorierte der Mann. Er wurde mittels einfacher körperlicher Gewalt aus dem Hauptbahnhof Magdeburg gebracht und erhielt, neben seinem 24-stündigen Platzverweis, eine Strafanzeige unter anderem wegen Körperverletzung, versuchter Körperverletzung, Beleidigung, Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und tätlichen Angriffs auf sowie Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeiinspektion Magdeburg vom 10.04.2026 gegen 12:00 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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