Polizei-News Hannover, 12.03.26: Drohnen im Fokus - Sicher unterwegs im Luftraum
Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Bernd Weißbrod
Erstellt von Team Datenjournalismus
12.03.2026 07.34
Die niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLSTBV), das Landeskriminalamt Niedersachsen (LKA NI) und die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD NI) geben Tipps: Was man vor einem Drohnenflug wissen sollte.
Drohnenfliegen ist längst ein beliebtes Hobby. Damit private Pilotinnen und Piloten ihre Geräte sicher navigieren und nicht etwa ein Bußgeld riskieren, müssen sie ein paar wichtige Dinge wissen. Hier erhalten Sie einen Überblick.Das Wichtigste vorab: Flughäfen müssen gemieden werden.
Drohne versichern
Die übliche private Haftpflichtversicherung deckt Schäden in der Regel nicht ab, die man mit einer Drohne verursacht. Drohnen gelten als Luftfahrzeuge und müssen gesondert versichert werden. Angebote für "Drohnen-Haftpflichtversicherungen" sind im Internet zu finden.
Persönlich registrieren
Hat meine Drohne eine Kamera? Wiegt sie mehr als 250 Gramm? Wenn eins von beiden zutrifft, dann muss ich mich als Betreiber registrieren. Das geht online beim Luftfahrtbundesamt unter www.lba.de. Ergebnis ist eine Betreibernummer, die gut sichtbar auf der Drohne angebracht werden muss. Diese Nummer gilt auch für etwaige Zweit- oder Drittdrohnen. Die Registrierung ist gebührenpflichtig (derzeit 20 Euro für natürliche Personen).
"Drohnenführerschein" machen
Eins vorweg: Leichte Drohnen dürfen ohne Schulung oder Qualifizierung gestartet werden. Anders bei Geräten, die 250 Gramm oder mehr wiegen. Hier ist ein "Führerschein" nötig. Das ist in der Gewichtsklasse bis 900 Gramm der sogenannte EU-Kompetenznachweis A1 / A3. Training und Prüfung können online beim Luftfahrtbundesamt abgelegt werden. Die Gebühr beträgt derzeit 25 Euro. Um zu wissen, was wo erlaubt ist, empfehlen wir den Kompetenznachweis auch für Drohnen unter 250 g.
Ist die Drohne noch schwerer, dann muss man noch weitere Regeln lernen. Außerdem muss man praktisch nachweisen, dass man das Gerät beherrscht. Zum Beispiel beim "Fernpilotenzeugnis A 2". Dieses gilt für die Gewichtsklasse von 900 Gramm bis vier Kilogramm. Informationen hierzu (und zur Klasse A 3 - bis 25 Kilogramm) gibt es unter https://lba-openuav.de/.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Landeskriminalamt Niedersachsen vom 12.03.2026 gegen 07:00 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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