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Polizei-News Stendal, 09.03.2026: Öffentlichkeitsfahndung nach vermisster weiblicher Person

Die Polizei Sachsen-Anhalt informiert über einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Klaus-Dietmar Gabbert

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Für Schollene hat das Polizeirevier Stendal eine neue Meldung veröffentlicht. In dieser heißt es:

Schollene: Öffentlichkeitsfahndung nach vermisster weiblicher Person

Schollene, 06.03.2026

Vermisst wird die 88-jährige Irmgard Anna Wilde. Die Vermisste verließ die Seniorenunterkunft in Schollene am Nachmittag des 06.03.2026 gegen 16:40 Uhr fußläufig in unbekannte Richtung. Zeitnah wurde die 88-Jährige der Polizei als vermisst gemeldet. Die Vermisste leidet an starker Demenz und ist orientierungslos.

Sofortige umfangreich angelegte Suchmaßnahmen unter Einsatz von mehreren Fährtenspürhunden sowie eines Polizeihubschraubers führten bisher nicht zum Antreffen der vermissten Dame. Weitere Hinweise zum Verbleib der Vermissten wurden bisher nicht bekannt.

Irmgard Anna Wilde wird wie folgt beschrieben:

weiblich 88 Jahre alt ca. 1,65 m groß schlanke Gestalt kurze braun/graue Haare

Zur Bekleidung der vermissten Person konnten keine gesicherten Aussagen eruiert werden.

Die Polizei bittet um Ihre Mithilfe.

Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich telefonisch im Polizeirevier Stendal unter der Telefonnummer

03931/685291 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe. Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen der Polizeiinspektion Stendal berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.

Bilder zum Fall finden Sie in der Originalmeldung der Polizei.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeirevier Stendal. Teilweise werden Reports erst nach einem Tag nachgemeldet; es kann daher vorkommen, dass Meldungen mit einer Verzögerung von bis 24 Stunden veröffentlicht werden. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben erstellt und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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