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Polizei-News Kiel, 15.02.26: Fußballeinsatz anlässlich des Heimspiels KSV Holstein Kiel vs. FC Schalke

Die Polizei infomiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Dominik Totaro

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Heute fand das Fußballspiel zwischen der KSV Holstein Kiel und dem FC Schalke 04 im ausverkauften Holstein-Stadion statt.

Am Vormittag reisten die Gastfans größtenteils mit der Bahn an. Die Schalker Fans haben das Kartenkontingent komplett ausgeschöpft und sind zahlreich an die Kieler Förde gereist. Es kam zu wenigen Verkehrsbeeinträchtigungen im Stadtgebiet durch die Anreise der Gastfans. Diese ließen sich nach Ankunft mit der Bahn in Shuttlebussen zum Stadion verbringen.

Die Spielphase verlief weitestgehend störungsfrei.In der zweiten Halbzeit kam es durch einen Gastfan zu einer Sachbeschädigung im Stadion. Polizeikräfte fertigten eine entsprechende Strafanzeige. Nach Spielende versuchte ein Schalke-Fan eine Absperrung zu überwinden, um offenbar als Flitzer auf das Spielfeld zu gelangen. Einsatzkräfte hinderten den bekleideten Mann daran und fertigten eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch. Die Gastfans verließen im Anschluss ohne weitere Vorkommnisse das Stadion. Polizeikräfte beaufsichtigten die Nachspielphase. Diese verlief insgesamt ohne Zwischenfälle.

Aufenthaltsverbote gegen Gewalttäter

Im Vorfeld der letzten Fußballspiele von Holstein Kiel hat die Polizei insgesamt drei Aufenthaltsverbote gegen Personen ausgesprochen und Gefährdersansprachen durchgeführt. Hintergrund sind Gewalttaten, die nicht im Zusammenhang mit dem heutigen Spiel standen, aber im Umfeld gewaltbereiter Fußballgruppierungen begangen wurden.

Die Polizeidirektion Kiel reagiert damit konsequent gegen derartige Gewalttäter. Unsere Maßnahmen dienen dem Schutz friedlicher Fußballfans sowie allen Bürgerinnen und Bürgern. Die Polizei wird auch künftig bei ähnlich gelagerten Sachverhalten konsequent präventivpolizeiliche Maßnahmen ergreifen, um Gewalttaten frühzeitig zu unterbinden.

Rechtsgrundlage:

Die angeordneten Aufenthaltsverbote stützen sich auf § 201 des Landesverwaltungsgesetzes des Landes Schleswig-Holstein (Platzverweise, Aufenthalts- und Betretungsverbote). Gefährderansprachen erfolgen im Rahmen der allgemeinen Aufgaben der Gefahrenabwehr nach dem Landesverwaltungsgesetz.

Bilanz:

Der Einsatzleiter Polizeirat Carsten Ebsen zeigte sich mit dem Einsatzverlauf des Fußballeinsatzes zufrieden und dankte den Einsatzkräften für die reibungslose und professionelle Einsatzwahrnehmung. Auch der gemeinsame Einsatzabschnitt mit der Bundespolizei im Hinblick auf die Gastfans bewährte sich erneut. Der Dank ergeht daher ebenso an die Einsatzkräfte der Bundespolizei.

Stephanie Lage / Mathias Stöwer Polizeidirektion

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizeidirektion Kiel vom 15.02.2026 gegen 16:48 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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