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Polizeifahndung Magdeburg, 02.02.26: 43-Jähriger muss in Untersuchungshaft

Die Polizei informiert über eine aktuelle Fahndung (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Bernd Wüstneck

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Am Sonntag, den 1. Februar 2026 kontrollierten Beamte derBundespolizei um 05:45 Uhr eine männliche Person in der Haupthalle des Magdeburger Hauptbahnhofes. Die sich anschließende fahndungsmäßige Überprüfung der ermittelten Personalien ergab einenUntersuchungshaftbefehl des Amtsgerichtes Magdeburg gegen den Deutschen. Demnach ist dieser dringend der versuchten gefährlichen Körperverletzung und weiterer Straftaten durch Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen verdächtigt. Da der Gesuchte, trotz ordnungsgemäßer Ladung, nicht zur Hauptverhandlung erschienen war, erging am 5. Januar 2026 der Untersuchungshaftbefehl. Die eingesetzten Bundespolizisten eröffneten dem 43-Jährigen diesen, nahmen ihn fest und mit ihn in die Räumlichkeiten der Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg. Noch am selben Tag um 11:00 Uhr erfolgte seine Haftrichtervorführung beim Amtsgericht Magdeburg. Der zuständige Richter bestätigte den Haftbefehl. Daraufhin wurde der Verdächtige in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeiinspektion Magdeburg vom 02.02.2026 gegen 12:00 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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