Polizei-News Kiel, 29.12.25: Zoll warnt vor gefährlichen Böllern und Raketen zu Silvester
Die Polizei berichtet über einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / David Young
Erstellt von Team Datenjournalismus
29.12.2025 09.34
Der Jahreswechsel steht vor der Tür - und für viele gehört ein Feuerwerk einfach dazu. Doch gerade in den Tagen vor Silvester tauchen immer wieder Feuerwerkskörper auf, die aus dem Ausland stammen, online bestellt wurden oder deren Herkunft unklar ist.
Der Zoll warnt ausdrücklich: Solche Produkte können extrem gefährlich sein.
Nicht zugelassenes Feuerwerk ist oft mangelhaft verarbeitet oder enthält besonders aggressive Knallsätze. Schon beim Zünden kann es unkontrolliert explodieren - mit schweren Folgen.
Verbrennungen, Verätzungen, Augenverletzungen oder sogar der Verlust von Gliedmaßen sind keine Seltenheit.
Besonders riskant sind sogenannte BKS-Böller. Diese enthalten einen Blitzknallsatz, der deutlich heftiger reagiert als das in Deutschland bei zugelassenen Silvesterböllern verwendete Schwarzpulver.
Größere Mengen dieses Knallsatzes können eine enorme Energie entwickeln. Deshalb sind BKS-Böller in Deutschland für den privaten Gebrauch verboten und nur mit besonderer sprengstoffrechtlicher Erlaubnis zulässig.
Wer Feuerwerkskörper kauft oder nach Deutschland einführt, sollte deshalb genau hinschauen: Erlaubt sind ausschließlich konformitätsbewertete Produkte mit gültiger CE-Kennzeichnung. Die Einfuhr von nicht zugelassenem oder falsch gekennzeichnetem Feuerwerk ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten - auch dann, wenn das CE-Zeichen gefälscht ist.
"Der Zoll geht konsequent gegen unerlaubtes Feuerwerk vor. Bei entsprechenden Aufgriffen werden die Feuerwerkskörper sichergestellt und es wird immer ein Strafverfahren eingeleitet", erklärt Gabriele Oder, Sprecherin des Hauptzollamts Kiel.
"Wer zu illegalem Feuerwerk greift, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere."
Zusätzlich ist zu beachten, dass für bestimmte Feuerwerkskörper bereits ab Kategorie F2 eine besondere Erlaubnis erforderlich sein kann. Für Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 gilt dies ohne Ausnahme.
Das Hauptzollamt Kiel rät daher dringend: Kaufen Sie Feuerwerk nur im regulären Handel, achten Sie auf eine gültige CE-Kennzeichnung und lassen Sie die Finger von vermeintlichen "Schnäppchen" aus dem Ausland oder aus dem Internet.
Weitere Informationen zu erlaubtem Feuerwerk finden Sie unter
https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-innerhalb-der-EU/Einschraenkungen/Feuerwerkskoerper/feuerwerkskoerper_node.html#vt-sprg-2
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Kiel vom 29.12.2025 gegen 09:00 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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